TCS-Sommer-Ratgeber
Darf ich barfuss Autofahren?

Experte Adrian Suter vom TCS, mit 1,6 Millionen Mitglieder der grösste Mobilitätsclub der Schweiz, ist Leiter Aus- und Weiterbildung TCS Training & Events. Er klärt für Blick Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 30.07.2024 um 13:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.08.2024 um 14:48 Uhr
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Endlich Sommerzeit! Jetzt kann die Autofahrt wieder mit offenem Verdeck genossen werden.
Foto: Zvg
Adrian Suter

Wir diskutierten kürzlich im Schwimmbad, ob man barfuss Autofahren darf, oder nicht? Wir haben keine schlüssige Antwort gefunden.
S. Wipf, per Mail

Tatsächlich ist dies nirgends konkret formuliert. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verbietet das Fahren barfuss, mit Flip-Flops oder Strandschuhen nicht explizit. Eigentlich ist das erforderliche Schuhwerk darin gar nicht beschrieben. Allerdings: Nur weil dies nicht konkret formuliert ist, kann man sich trotzdem nicht alle Freiheiten erlauben. Bei einem Unfall kann es je nachdem richtig ungemütlich werden.

Notbremsung barfuss kaum möglich

Denn das Gesetz schreibt unmissverständlich vor, dass der Fahrer oder die Fahrerin nicht in der Bedienung der Bedienelemente behindert werden darf und die Kontrolle über das Fahrzeug behalten muss. Gute Schuhe helfen, die Pedalkraft zu verstärken. Eine Notbremsung barfuss zu vollziehen, ist dagegen kaum möglich. Und mit Flip-Flops besteht ausserdem die Gefahr, vom Pedal abzurutschen.

Versicherung kann Leistungen kürzen

Natürlich: Solange nichts passiert, ist man fein raus. Doch neben dem fehlenden Sicherheitsaspekt riskiert ein Autofahrer oder eine Fahrerin barfuss oder mit Flip-Flops bei einem Unfall eine Geldstrafe, den Entzug des Führerscheins oder Leistungskürzungen bei der Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit. Übrigens: Auch Plateauschuhe oder Stilettos können beim Fahren unter Umständen von Versicherungsexpertinnen und -experten als ungeeignet eingestuft werden. Im Ausland verhält es sich übrigens ähnlich. Auch dort gibts im Allgemeinen keine expliziten «Schuhwerk-Vorgaben» am Steuer. Ein allfälliges Bussgeld zielt dann meist auf «unverantwortliches und gefährliches Fahrverhalten» ab.

Deshalb mein Tipp: Auch wenn die Verlockung bei den jetzt hochsommerlichen Temperaturen gross ist: Die Flip-Flops besser einpacken und erst nach der Fahrt und dem Aussteigen anziehen.

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Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

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