Ratgeber Feuerwerk
Wer zahlt Autoschäden durch Böller?

Wegen Trockenheit und Brandgefahr fällt das Feuerwerk zum 1. August in diesem Jahr an vielen Orten aus. Hier und dort dürfen aber Böller gezündet werden – deren Reste dann auf Autos niedergehen und diese beschädigen können.
Publiziert: 31.07.2022 um 17:27 Uhr
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Am 1. August gibts Feuerwerk! In diesem Jahr ist es wegen der Trockenheit und damit verbundener Waldbrandgefahr zwar in den meisten Gemeinden und Kantonen verboten.
Foto: Keystone
Timothy Pfannkuchen

Für viele ists ein Muss an unserem Nationalfeiertag: Am 1. August gibts Feuerwerk! In diesem Jahr ist es wegen der Trockenheit und damit verbundener Waldbrandgefahr zwar in den meisten Gemeinden und Kantonen verboten – in einigen wenigen aber mit Vorsicht weiterhin möglich. Manche dürfte dann am nächsten Morgen die abgebrannten Böllerreste auf ihrem Auto finden.

Laut einer Umfrage war jeder zehnte Autobesitzer in Deutschland schon von Schäden am Auto durchs Silvester-Feuerwerk betroffen. Hierzulande freilich wird zweimal jährlich geböllert – neben dem 1. August auch an Silvester! Das Feuerwerk kann Autos beschädigen? Ja: Schon eine Wunderkerze brennt mit 400 Grad!

Betroffen ist vor allem der Lack. Russ und Schmauchspuren lassen sich meist mit Lackreiniger oder Politur beseitigen, eingebrannte Partikel mit etwas Glück per Lackstift überdecken. Scheibenwischer-Lippen können angeschmort sein: Dann wird der Wischerblatt-Wechsel erforderlich. Tipp: Wie in Frostnächten Wischer hochstellen, so ist ein Schaden weniger wahrscheinlich. Ist die Frontscheibe beschädigt, läufts auf einen teuren Austausch heraus. Besonders aufpassen sollten Cabriofahrer: Ein Schaden am Verdeck geht richtig ins Geld.

Für Schäden haftet der Verursacher

Seltener stammen Schäden von ausgebrannten Raketen. Meist entstehen sie von zu dicht am Auto oder absichtlich darauf gezündetem Feuerwerk. Für Schäden haftet der Verursacher, den zu finden jedoch meist fast unmöglich ist. In der Regel gilt: Feuer- und Explosionsschäden zahlt die Teil-, Vandalismus die Vollkasko (Vertrag prüfen!). Wer eine Kasko mit Selbstbehalt hat, zahlt ebenso meist selbst wie alle, die nur Haftpflicht haben. Und: Keine Versicherung zahlt, wenn man den Schaden selbst fahrlässig verursacht hat.

Unsere Tipps zur Vorbeugung: Auto am 1. August in einer Garage oder in einer ruhigen Strasse (am besten unter einem Baum) parkieren. Mit Abdeckhülle nur, falls sie feuerfest ist. Davor waschen und wachsen: So gleiten die Böller eher ab, und der Lack ist geschützter.

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