Ratgeber: Alkohol im Auto
Dürfen betrunkene Passagiere auf den Beifahrersitz?

Auch wer im Ausgang nüchtern bleibt, geht als Fahrer mit betrunkenen Passagieren auf dem Beifahrersitz ein Risiko ein. Doch es muss nicht einmal Alkohol im Spiel sein, um Ärger wegen störenden Mitfahrern zu bekommen.
Publiziert: 15:55 Uhr
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Für Fastnächtler stehen bald die schönsten Tage des Jahres an. Wer nicht mit dem Zug, sondern dem Auto anreist, sollte aber einen Fahrer bestimmen, der nüchtern bleibt.
Foto: Mirko Ries

Auf einen Blick

  • Betrunkene Mitfahrer können für Fahrer gefährlich werden und Konsequenzen haben
  • Der Fahrer ist verantwortlich, dass er nicht von den Mitfahrenden behindert oder abgelenkt wird
  • Bei Eingreifen ins Steuer können Beifahrer ebenfalls den Fahrausweis verlieren
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Andreas EngelRedaktor Auto & Mobilität

Kaum sind die Feiertage zum Jahresende vorbei, steht mit der Fasnacht für viele schon das nächste Fest vor der Tür. Wer als Gruppe mit dem Auto an die Feierlichkeiten reist, bestimmt vorgängig oft einen Fahrer, der die Finger vom Alkohol lässt, um die Kolleginnen und Kollegen wieder sicher nach Hause zu bringen. 

Grundsätzlich ist es nicht verboten, betrunkene Personen im Auto mitzunehmen – ob auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank. Allerdings können die Fahrzeugführer tatsächlich verzeigt werden und schlimmstenfalls sogar den Führerausweis verlieren, wenn die anderen Passagiere an Bord Blödsinn machen – unabhängig davon, ob sie betrunken sind oder nicht.

Besser in die zweite Reihe

Denn im Schweizer Strassenverkehrsgesetz ist festgehalten, dass der Fahrer oder die Fahrerin dafür verantwortlich ist, dass er oder sie nicht von den Mitfahrenden behindert, gestört oder abgelenkt wird. Der Lenker muss entsprechende Vorkehrungen treffen, Störenfriede ermahnen und nötigenfalls die Fahrt unterbrechen. 

Zwar gibt es keine explizite Vorschrift, dass Betrunkene (oder sonstige Störer) nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen dürfen. Da aber das Risiko besteht, dass sie den Fahrzeugführer während der Fahrt beeinträchtigen könnten – etwa, indem sie ins Lenkrad greifen oder mit der Handbremse hantieren –, sollten solche Personen von vornherein auf der Rückbank Platz nehmen – idealerweise auf der Beifahrerseite. 

Beifahrer in der Pflicht

Ungemach in Form von Busse und Ausweisentzug droht aber nicht nur dem Fahrer selbst, wenn er von einem betrunkenen Insassen abgelenkt wird und in der Folge etwa Schlenker zieht oder ein Rotlicht überfährt. Denn wer als Beifahrer dem Piloten ins Steuerrad greift oder die Handbremse betätigt, wird rechtlich gesehen in diesem Moment zum Fahrer und verliert ebenso den Führerausweis. Und selbst wer nüchtern als Beifahrer in ein Auto steigt, dessen Fahrer betrunken ist, kann in Ausnahmefällen bestraft werden – dann nämlich, wenn man es hätte wissen müssen oder es unübersehbar war, dass der Fahrer blau ist.


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