Frau Auer, darf man eigentlich in der Hitzewelle nackt Auto fahren, wenn man zum Beispiel keine Klimaanlage an Bord oder ein Cabrio hat?
Andrea Auer: In der Schweiz gibts keine gesetzlichen Vorschriften zur Bekleidung von Fahrzeuglenkern. Im Prinzip also ja – es sei denn, dass sich jemand gestört fühlt: Nacktheit ist an sich nicht verboten, sofern sie nicht sexuell motiviert oder aktiv exhibitionistisch ist. Allerdings haben fast alle Kantone Gesetze, die «unanständiges» Auftreten in der Öffentlichkeit verbieten. In der Praxis läuft es darauf hinaus: Stört sich jemand daran, könnte es eine Busse geben. Beim Fahren gilt: Zumindest geeignetes Schuhwerk sollte sein.
Darf ich denn nicht barfuss fahren?
Barfuss fahren wird nicht gebüsst, ebensowenig mit Flip-Flops oder High Heels – aber kommt es zu einem Unfall und kommen die Ermittler zum Schluss, dass der Crash mit geeignetem Schuhwerk vermeidbar gewesen wäre, gibts ausser einer Busse oder einem Strafverfahren möglicherweise Ausweisentzug und Probleme mit der Versicherung: Die Auto-Haftpflicht kann Regress nehmen, die Vollkasko-Versicherung Leistungen kürzen. Denn gemäss Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes muss man sein Fahrzeug ständig sicher beherrschen können. Nur Barfuss oder mit Badeschlappen rutscht man schnell mal vom Bremspedal ab. Die Füsse sollten also erst nach der Fahrt hitzefrei bekommen.
Auch angurten muss ich mich sicher trotzdem?
Selbstverständlich, und beim Unfall oder bereits einer Notbremsung kann das Gurtband Schnittwunden und Verbrennungen auf nackter Haut verursachen. Wir empfehlen Mindestbekleidung und in jedem Fall geeignetes Schuhwerk!