Blitzer-Warner auf dem Smartphone
Selbst der Besitz einer Radar-App ist illegal

Einmal nicht aufgepasst – und schon rauscht man zu schnell in einen Blitzer. Spezielle Warn-Apps fürs Smartphone sollen Abhilfe schaffen. Doch schon der Besitz ist verboten – und kann richtig teuer werden.
Publiziert: 28.06.2024 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.06.2024 um 07:05 Uhr
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Die Schweiz ist nicht nur für Käse und Schokolade bekannt, sondern auch für ihre hohen Tempo-Bussen.
Foto: IMAGO/Political-Moments
Kim Hüppin

Die Schweiz ist nicht nur für Käse und Schokolade bekannt, sondern auch für ihre hohen Tempobussen. Wie viele Radargeräte es schweizweit gibt, weiss niemand so genau. Gefühlt stehen sie aber fast überall – und der Meinung vieler Autofahrenden nach nicht nur immer dort, wo sie vonnöten wären. Fest steht auf jeden Fall: Es gibt klare Regelungen, wo diese aufgestellt werden dürfen.

Meistens sind diese Standorte geheim – auch wenn einige Kantone gewisse davon bekannt geben – und wechseln oft. Damit es nicht zum teuren Selfie kommt, hilft in erster Linie, dass man sich beim Autofahren an die geltende Tempovorschrift hält. Oft hilft aber auch, wenn man vom entgegenkommenden Verkehr, von Kollegen, einer Blitzer-App oder einem Radarwarngerät gewarnt wird. Doch welche Regelungen gelten beim Warnen vor Blitzern in der Schweiz?

Strenge Schweiz

In unserem Land sind Radar-Warner, also laut Strassenverkehrsgesetz «Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen», seit zehn Jahren verboten. Das bedeutet: Ein Navigationsgerät mit Radar-Warner oder auch Blitzer-Apps dürfen bei uns nicht benutzt werden.

Die Schweiz geht aber noch weiter: Nebst der Verwendung sind auch die Einfuhr, die Weitergabe, der Verkauf und der Einbau solcher Radarwarngeräte verboten. Ja, sogar das Mitführen ohne Verwendung im Auto ist untersagt. Sprich: Sobald man auf irgendeine Art mit solchen Warnern in Berührung kommt, macht man sich strafbar. Das gilt auch für den Beifahrer. Wenn dieser einen Radar-Warner benutzt und der Fahrerin Informationen liefert, gilt das ebenso als Störung und Verhinderung der behördlichen Kontrollen.

Konsequenzen für Temposünder

Wenn du also bei der Verwendung einer solchen App während der Fahrt erwischt wirst, kann es teuer werden. Im Internet ist von Bussen zwischen 200 und 1000 Franken die Rede! Wird ein spezielles Gerät verwendet, kann dieses zudem eingezogen und vernichtet werden. Die Polizei darf – selbst wenn du den Warner nicht verwendet hast – prüfen, ob du einen installiert oder verbaut hast und gegebenenfalls büssen. Apropos Busse: Kann einem bei solch einem Vergehen der Führerschein entzogen werden? Nein – solange keine anderen Vergehen begangen wurden, die einen Entzug rechtfertigen würden.

Nebst den Apps sind auch öffentliche Warnungen, beispielsweise in Gruppen-Chats oder über Social Media, nicht erlaubt. Eine genaue Regelung, ab wann eine Mitteilung als öffentlich gilt, gibt es allerdings nicht. Ein gängiger Richtwert ist, wenn mehr als 50 Personen erreicht werden. Das Gericht muss jedoch von Fall zu Fall entscheiden – je nach Schwere des Vergehens.

Lichthupen oder Handzeichen geben, um andere Verkehrsteilnehmer vor einem Blechpolizisten zu warnen, gilt auch als «missbräuchliche Verwendung von Warnsignalen» und ist ebenfalls verboten und strafbar. Hingegen das Mitteilen im nächsten Umfeld – zum Beispiel der Lebenspartnerin oder dem besten Freund Bescheid geben – ist gesetzlich zulässig.

Andere Länder, andere Sitten

In unserem Nachbarland Deutschland gelten dieselben Gesetze wie bei uns: Blitzer-Warner in jeglicher Form sind verboten. Ebenso gilt das für Dänemark, Bulgarien, Finnland, Niederlande, Litauen, Norwegen, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland und Italien. Einige Länder haben aber Signale oder andere Wege, mit denen sie auf Tempo-Blitzer hinweisen. In Österreich fallen Blitzer-Apps unter die Kategorie der «passiven Radar-Warner». Diese stören das Signal der Blitzer-Messungen nicht, sondern warnen lediglich vor dessen Standort – was die Benutzung solcher Apps legal macht.

Frankreich, Belgien, Luxemburg und Spanien sehen das etwas anders: Radarwarngeräte sind verboten, Blitzer-Apps auf dem Smartphone jedoch nicht. In Rumänien dagegen ist alles erlaubt, vom fix montierten Warngerät bis zur Handy-App. In Tschechien dagegen sind jegliche Arten von Warngeräten verboten und es drohen bei Zuwiderhandlung Bussen von bis zu 7500 Franken.

Auch interessant: In Genf werden mittlerweile Lärm-Blitzer, die die Polizei beim Erkennen von illegal veränderten Fahrzeugen unterstützen sollen, getestet. Und in Deutschland wird eine neue Art Blechpolizisten erprobt, die telefonierende Autofahrerinnen und Autofahrer blitzt.

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