Wettbewerbshüter klagen, weil Autopilot nicht autonom steuert
Täuscht Tesla seine Kunden?

Autos von Tesla fahren per Autopilot automatisiert – so wirbt der Elektro-Pionier für seine Modelle. Stimmt nicht, sagt die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und klagt. Heutet beginnt der Prozess.
Publiziert: 16.06.2020 um 15:39 Uhr
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Aktualisiert: 19.04.2021 um 10:05 Uhr
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Täuscht Tesla seine Kunden? Modelle von Tesla (hier das Model 3) sollen automatisiert fahren können, wirbt der Elektroauto-Pionier.
Foto: James Lipman
Andreas Faust

Beim Elektroauto-Pionier Tesla hat die schöne neue Autowelt schon begonnen: Bei seinen Modellen Model 3, S und X sei der «Autopilot inklusive», wirbt das Unternehmen von Elon Musk. Das suggeriere: Teslas können autonom fahren, sagt die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und hat deshalb Klage beim Landgericht München (D) eingereicht. Heute beginnt der Prozess.

Konkret nervt sich die Zentrale an einer Tesla-Ankündigung aus dem letzten Jahr: Bis Ende 2019 werde man das «automatische Fahren innerorts» einführen, so hatte das US-Unternehmen damals geworben. Laut Tesla solle das Auto Fahrzeuge und Fussgänger erkennen und sich beim Beschleunigen und Bremsen entsprechend verhalten können. Tesla kann seine Fahrzeuge per Mobilnetz updaten und so auch neue Assistenzsysteme aufspielen. Aber selbst wenns technisch schon ginge: In Deutschland ist vollautomatisiertes Fahren aber noch nicht zugelassen; und auch nicht in der Schweiz. Damit habe Tesla «irreführende Werbung» betrieben, begründet die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ihre Klage.

Tesla ist weit weg vom höchsten Autonomie-Level

Beim automatisierten Fahren unterscheidet man fünf Level: Level 1 bezeichnet Fahren mit Assistenzsystemen wie Spurhalter oder adaptiver Tempomat, wie sie heute schon in Kleinwagen angeboten werden. Auf Level 2 agieren diese Systeme in eng definierten Situationen teilautomatisiert – im Stau fährt der adaptive Tempomat zum Beispiel automatisch an, wenns vorne weitergeht. Auf Level 3 steuert sich das Auto zeitweilig selbst, hält zum Beispiel Tempo und Spur auf der Autobahn. Wichtig bis zu diesem Level: Der Fahrer muss die Hände am Steuer haben und jederzeit eingreifen können.

Auf Level 4 fährt das Auto selbst, kann aber den Fahrer je nach Situation auffordern, wieder das Steuer zu übernehmen. Erst auf Level 5 agiert das Auto vollautomatisiert – die Passagiere haben mangels Lenkrad keine Eingriffsmöglichkeiten. Abgesehen von der Zulässigkeit sei Tesla vom höchsten Level des autonomen Fahrens noch weit entfernt, argumentiert die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Experten bezweifeln zudem inzwischen, dass sich autonomes Fahren so schnell werden einführen lassen. Zu lange dauerten zum Beispiel die Lernprozesse der nötigen künstlichen Intelligenz.

Tesla weist Vorwürfe zurück

Tesla-Chef Elon Musk hat sich noch nicht geäussert, aber sein Unternehmen weist den Vorwurf auf seiner Webseite zurück: «Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.» Das Urteil des Langerichts München wird erst später erwartet.

Die deutsche Zentrale für unlauteren Wettbewerb ist ein gemeinnütziger Verein, in dem Verbände, Handelskammern und Unternehmen sich zur freiwilligen Selbstkontrolle der Wirtschaft zusammengeschlossen haben.

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