Sie müssen auf den Neustart warten, aber das Hygienekonzept ist parat
So wollen die Garagen wieder öffnen

Am 11. Mai sollen die Auto-Showrooms wieder öffnen. Zu spät, nach Meinung der Branche. Deshalb weibelte sie mit einem eigenen Hygienekonzept beim Bundesrat.
Publiziert: 30.04.2020 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2020 um 17:22 Uhr
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So wollen auch Garagen wieder öffnen: Seit Montag dürfen z.B. Baumärkte unter Einhaltung der Hygienemassnahmen wieder Kunden bedienen.
Foto: Nathalie Taiana
Andreas Faust

Gartencenter und Baumärkte, Coiffeure und Tattoo-Studios – sie alle dürfen seit Montag unter Einhaltung der Hygienemassnahmen wieder Kunden bedienen. Doch den Garagisten wird die Öffnung ihrer Showrooms noch verwehrt. Sie sollen erst ab 11. Mai wieder starten können. Dabei hatten sich der Importeursverband Auto-Schweiz und der Garagistenverband AGVS hinter den Kulissen mit einem eigenen Hygienekonzept für einen früheren Öffnungstermin beim Bundesrat starkgemacht.

Die Autobranche leidet europaweit unter dem Coronavirus. «Die Autoindustrie gehört zu den am härtesten von der Krise getroffenen Ökosystemen und ist so stark in den europäischen Binnenmarkt integriert wie keine andere», sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton am Montag und plant massive staatliche Hilfen: Rund ein Zehntel der angedachten Mittel im EU-Aufbauprogramm sollen an Unternehmen im Mobilitätssektor gehen – an Bahnhersteller und Werften, aber vor allem an die Autoindustrie.

Öffnung statt Hilfszahlungen

In der Schweiz hingegen gehts nicht um staatliche Hilfszahlungen, sondern um eine schnelle Beendigung des Lockdowns. Jeder weitere Tag mit geschlossenen Garagen und ohne Autoverkäufe sei ein verlorener Tag für die Branche und liesse sich auch im weiteren Jahresverlauf nicht wieder aufholen, sagt Auto-Schweiz-Präsident François Launaz. Deshalb hatte sein Verband gemeinsam mit dem Garagistenverband (AGVS) bereits Anfang April ein Hygienekonzept für den Ablauf von Autoverkäufen erstellt.

Vom ersten Infobesuch in der Garage bis zur Übergabe des neuen Autos listet es minutiös auf, wie der Verkaufsprozess unter minimiertem Ansteckungsrisiko ablaufen kann. Wichtigstes Prinzip: «Die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter hat höchste Priorität.» Beim Autokauf haben Reinsitzen, Ausprobieren und Anfassen sowie die Probefahrt besondere Bedeutung. Das alles kann unter Corona-Bedingungen natürlich nicht mehr so frei wie vor der Krise ablaufen.

Distanz und Desinfektion

Beim Händlerbesuch soll daher künftig gelten: Die Kommunikation mit dem Kunden läuft soweit wie möglich digital ab. Der Kunde soll sein gewünschtes Fahrzeug vorab online konfigurieren. Parallel bereitet der Händler Offerte und Finanzierung vorab vor. Weitere Massnahmen: Persönliche Treffen nur nach vorheriger Anmeldung, maximal drei Personen im Verkaufsgespräch (Mitarbeiter plus zwei Interessenten) und immer wieder Desinfizieren und Schutzmaterial wie Sitz- und Lenkradschoner nach jedem Kunden wechseln.

Die Autos im Showroom sollen immer abgeschlossen sein; würden für jeden Kunden extra aufgeschlossen und nach Besichtigung desinfiziert. Marken-Neukunden sollen spezielle Bedien-Funktionen ausserhalb vom Auto an einem Monitor oder per Videochat erklärt werden. Für Abstand zwischen Mitarbeitenden und Kunden sollen Plexiglasscheiben und die Autos im Showroom als eine Art Raumtrenner dienen. Der Kaufvertrag wird online unterzeichnet – und die Zahlung soll, wenn irgend möglich, bargeldlos ablaufen. Nimmt der Garagist das alte Fahrzeug in Zahlung, ist auch der Wechsel vom alten aufs neue Auto mit Distanz und Desinfektion detailliert geregelt.

Doch noch muss die Branche abwarten. Launaz ist skeptisch, ob der Bundesrat nochmals auf seine Entscheidung zurückkommen und eine frühere Öffnung erlauben wird: «Jetzt müssen wir für den 11. Mai parat sein.» Dann dürfte auch das längst fertige Hygienekonzept zur Anwendung kommen.

Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Lockerung der Corona-Massnahmen

Am 16. April informierte der Bundesrat, wie er den Lockdown schrittweise beenden will. In drei Phasen soll die Schweiz wieder zurück zur Normalität finden:

  • Erste Etappe: Ab 27. April dürfen Spitäler und Zahnarztpraxen den Normalbetrieb wiederaufnehmen. Coiffeur-, Massage-, Kosmetik- und Tattoo-Studios können wieder Kunden bedienen. Baumärkte, Gartencenter, aber auch Blumenläden und Gärtnereien können zudem wieder öffnen.
    Die Grossverteiler dürfen ab dann das gesamte Sortiment verkaufen. Und an Beerdigungen ist die weitere Familie des Verstorbenen und nicht nur der engste Familienkreis zugelassen.

  • Zweite Etappe: Am 11. Mai können die obligatorischen Schulen ihre Schulzimmer wieder öffnen. Zudem sollen alle Läden und Märkte ihre Waren wieder verkaufen dürfen.

  • Dritte Etappe: Ab 8. Juni sollen Mittelschulen sowie Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen. Museen und Bibliotheken, botanische Gärten sowie Zoos sollen öffnen. Das bis dahin geltende Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen könnte gelockert werden.

Wie geht es weiter für Restaurants? Was ist mit Open-Airs? In vielen Bereichen bestehen noch Unsicherheiten. BLICK beantwortet die aktuell wichtigsten Fragen zur Lockerung der Corona-Massnahmen.

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  • Zweite Etappe: Am 11. Mai können die obligatorischen Schulen ihre Schulzimmer wieder öffnen. Zudem sollen alle Läden und Märkte ihre Waren wieder verkaufen dürfen.

  • Dritte Etappe: Ab 8. Juni sollen Mittelschulen sowie Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen. Museen und Bibliotheken, botanische Gärten sowie Zoos sollen öffnen. Das bis dahin geltende Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen könnte gelockert werden.

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