Der Velo-Boom geht weiter: Im Jahr 2021 haben die Schweizer Velohändler fast eine halbe Million Zweiräder an Kundinnen und Kunden verkauft – exakt 494'000 Stück. Das sind zwar 1,6 Prozent weniger als im bisherigen Rekordjahr 2020, aufgrund des eher nasskalten Sommers aber dennoch eine beachtliche Zahl.
Während die Händler bei den einzig mit Muskelkraft angetriebenen Sport-, Freizeit- und Alltagsvelos zum Teil deutliche Rückgänge bei den Verkaufszahlen hinnehmen mussten, legten die stromunterstützten Fahrräder erneut zu: 187'000 verkaufte E-Bikes entsprechen einem Plus von 9,4 Prozent gegenüber 2020 (171'000 Verkäufe). Damit war im Jahr 2021 bereits mehr als jedes dritte verkaufte Velo mit einem Akku versehen.
Lichtpflicht gilt für alle E-Bikes
Während die meisten neuen E-Bikes bereits über fix montiertes Licht verfügen, gehören Leuchten besonders bei älteren Modellen nicht zur Standardausrüstung. Das ist für die Lenkerinnen und Lenker seit dem 1. April 2022 ein Problem. Seither müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Die Lichtpflicht gilt dabei nicht nur im normalen Strassenverkehr, sondern auch im Wald, auf Feldwegen oder sogar auf speziellen Bike-Trails. Wer ohne Beleuchtung am E-Bike erwischt wird, kann mit 20 Franken gebüsst werden. Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist.
Die Lichtpflicht gilt dabei sowohl für die langsameren, bis 25 km/h unterstützten Elektro-Velos, als auch für die schnelleren 45-km/h-Modelle, die zusätzlich über ein gelbes Nummernschild verfügen müssen. Letztere waren bei den Schweizer Velo-Käufern im Verkaufsjahr 2021 besonders beliebt.
Tachopflicht ab 2024
Um bald für noch mehr Sicherheit im Strassenverkehr zu sorgen, hat das Bundesamt für Strassen (Astra) im Februar verkündet, dass ab dem 1. April 2024 zusätzlich eine Tachopflicht für alle schnellen E-Bikes gelten soll. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, zahlt 20 Franken. Damit soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen eingehalten werden. Wer das Limit überschreitet, den erwartet eine Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken.