Bei Audi darf weiter offiziell gegendert werden! Die Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache beim deutschen Autobauer ist endgültig gescheitert. Dies berichtet das Fachmagazin «Automobilwoche», das sich auf Informationen der Deutschen Presse-Agentur stützt.
Das Oberlandesgericht München hat demnach die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das Rechtsmittel habe «offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg», begründete ein Gerichtssprecher am Montag die Entscheidung. Das Ingolstädter Urteil vom Juli 2022 sei damit rechtskräftig.
Störender Gendergap
Ein Mitarbeiter von Audi-Mutterkonzern VW, der mit Angestellten von Audi zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen Audis festgelegten Leitfaden Genderformen mit Unterstrich (zum Beispiel «Mitarbeiter_innen») nutzen – dieser Unterstrich wird auch als Gendergap bezeichnet. Der VW-Mitarbeiter hatte deswegen Audi auf Unterlassung verklagt.
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Die Richter allerdings waren anderer Meinung und sahen keinen Verstoss gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, «in Ruhe gelassen zu werden». Der Prozess wurde deutschlandweit verfolgt, weil auch viele andere Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache machen. Der Kläger war vom «Verein Deutsche Sprache» unterstützt worden, der das Gendern ebenfalls ablehnt.