Grosse Ablenkung gleich grosse Gefahr
Drei Jahre ins Gefängnis wegen Touchscreen

Ablenkung ist die häufigste Unfallursache in der Schweiz. Aber nicht nur das Handy lenkt beim Fahren ab, sondern oft auch der im Fahrzeug eingebaute Touchscreen.
Publiziert: 27.08.2020 um 16:13 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2021 um 15:44 Uhr
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So nicht! Jeder weiss, dass es verboten ist, das Handy während des Fahrens zu benutzen.
Foto: Jonas Kretschmann
Martin A. Bartholdi

Wer fährt, lässt die Finger vom Handy! Das ist eigentlich logisch. Und dennoch hat vermutlich jeder schon Mal ein SMS beim Fahren gelesen oder geschrieben. Und der Touchscreen im Auto? Die meisten haben ein weniger schlechtes Gewissen beim Nutzen des Multimediasystems. Schliesslich gehört es zum Auto, also können wir es während der Fahrt auch bedienen.

Falsch! Und das Auto erinnert uns auch jedes Mal daran, wenn wir losfahren. Nur blenden die meisten Lenker den Hinweis des Navis, uns nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken zu lassen, einfach aus.

Handy-Verbot gilt auch für Touchscreen

Ein deutsches Gericht hat den Touchscreen jetzt dem Smartphone gleichgesetzt. Das Oberlandgericht Karlsruhe hat deshalb ein Fahrverbot gegen einen Tesla-Fahrer bestätigt.

Knöpfe und Schalter verschwinden

Im Model 3 hat Tesla keine Knöpfe und kein Armaturenbrett mehr. Es gibt nur noch das Lenkrad und den grossen Touchscreen, auf dem zum Beispiel auch die Geschwindigkeit angezeigt wird. Über diesen Screen müssen alle Einstellungen vorgenommen werden – auch während der Fahrt. Aber nicht nur Tesla sondern auch viele weitere Hersteller lassen immer mehr Bedienknöpfe verschwinden und ermöglichen vieles nur noch via Touchscreen einzustellen.

Das Problem: Ein Touchscreen lässt sich nicht «blind» bedienen. Wir müssen den Blick von der Strasse nehmen und auf den Bildschirm schauen, um die Schaltfläche mit dem Finger zu bedienen. Um beispielsweise die Temperatur der Klimaanlage zu verstellen, finden wir daher einen klassischen Drehschalter weiterhin die bessere Lösung. Grund: Weil wir ihn mit unserem Tastsinn intuitiv bedienen können, ohne den Blick von der Strasse zu nehmen. Wir wissen in etwa, wo sich der Knopf befindet, strecken unsere Hand danach aus und ertasten so den Schalter. Dank feiner Widerstände beim Drehen, wissen wir zudem, um wie viel Grad wir die Temperatur verstellen.

Im Fall des Tesla-Fahrers hat das deutsche Gericht entschieden, dass auch die Einstellung wichtiger Funktionen für den sicheren Betrieb des Autos (wie der Scheibenwischer) nur erlaubt ist, wenn der Fahrer den Blick nur kurz von der Strasse abwenden muss und das den Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst ist. Im konkreten Fall schaute der Teslafahrer bei Regen zu lange auf den Bildschirm und verletzte so seine Sorgfaltspflicht. Hätte er sich nicht vom Touchscreen ablenken lassen, hätte er den Unfall verhindern können. Deshalb wurde ihm der Führerausweis für einen Monat entzogen.

Das gilt in der Schweiz

Schweizer Tesla-Fahrern kann es ähnlich ergehen, wenn sie den Intervall des Scheibenwischers verstellen und einen Unfall verschulden. Das Strassenverkehrsgesetz kennt in Artikel 31 ebenfalls eine Vorsichtspflicht. Diese schreibt vor, dass ein Fahrer sein Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er allen Verkehrsregeln nachkommen kann.

Die Verkehrsregelnverordnung präzisiert in Artikel 3 die Bedienung des Fahrzeugs. So muss der Fahrer seine Aufmerksamkeit immer auf die Strasse sowie den Verkehr richten und darf nichts tun, das die Bedienung erschwert oder seine Aufmerksamkeit beeinträchtigt. Dabei erwähnt das Gesetz explizit Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme. Sprich Smarpthone, Tablet, Radio, Navi oder eben der im Auto eingebaute Touchscreen sind während der Fahrt praktisch tabu.

Knast und Ausweis weg

Die rechtlichen Konsequenzen variieren und werden je nach der konkreten Situation beurteilt. Im schlimmsten Fall erkennt das Gericht auf eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, was mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Gleichzeitig wird der Führerausweis mindestens für drei Monate entzogen.

Als eine solche grobe Verletzung der Verkehrsregeln hat das Bundesgericht 2009 das Schreiben einer Textnachricht während des Fahrens eingestuft. WhatsApp ist also tabu während der Fahrt! Und Vorsicht: auch Telefonieren mit einer Freisprechvorrichtung kann nach diesen Artikeln zu einer Strafe führen, wenn das Gericht der Meinung ist, das Gespräch habe den Fahrer zu stark vom Verkehrsgeschehen abgelenkt.

Schweizer Tesla-Fahrern kann es ähnlich ergehen, wenn sie den Intervall des Scheibenwischers verstellen und einen Unfall verschulden. Das Strassenverkehrsgesetz kennt in Artikel 31 ebenfalls eine Vorsichtspflicht. Diese schreibt vor, dass ein Fahrer sein Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er allen Verkehrsregeln nachkommen kann.

Die Verkehrsregelnverordnung präzisiert in Artikel 3 die Bedienung des Fahrzeugs. So muss der Fahrer seine Aufmerksamkeit immer auf die Strasse sowie den Verkehr richten und darf nichts tun, das die Bedienung erschwert oder seine Aufmerksamkeit beeinträchtigt. Dabei erwähnt das Gesetz explizit Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme. Sprich Smarpthone, Tablet, Radio, Navi oder eben der im Auto eingebaute Touchscreen sind während der Fahrt praktisch tabu.

Knast und Ausweis weg

Die rechtlichen Konsequenzen variieren und werden je nach der konkreten Situation beurteilt. Im schlimmsten Fall erkennt das Gericht auf eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, was mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Gleichzeitig wird der Führerausweis mindestens für drei Monate entzogen.

Als eine solche grobe Verletzung der Verkehrsregeln hat das Bundesgericht 2009 das Schreiben einer Textnachricht während des Fahrens eingestuft. WhatsApp ist also tabu während der Fahrt! Und Vorsicht: auch Telefonieren mit einer Freisprechvorrichtung kann nach diesen Artikeln zu einer Strafe führen, wenn das Gericht der Meinung ist, das Gespräch habe den Fahrer zu stark vom Verkehrsgeschehen abgelenkt.

Keine einheitlichen Regeln

Dieses Urteil könnte die Bedienung im Auto nachhaltig verändern und die Hersteller das Thema Touchscreen neu überdenken lassen. Denn bisher gibt es keine einheitlichen Vorschriften zum Thema Bildschirm im Auto. Die Hersteller haben verschiedene Vorgaben aus Europa und den USA. Die Europäische Kommission hält 2008 im Grundsatzkatalog für sichere bordeigene Informations- und Kommunikationssysteme fest, dass der Fahrer nicht mehr als 30 Grad nach unten schauen muss, um auf den Bildschirm blicken zu können. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat 2013 in Leitlinien auch eine Empfehlung abgegeben, wie weit der Fahrer maximal zur Seite blicken sollte, um ohne grosse Ablenkung auf den Bildschirm schauen zu können.

Neben der Position des Touchscreens sind aber auch die Grösse der Schaltflächen und die Menüstruktur entscheidend für eine sichere Bedienung. Zumindest erstes haben die meisten Hersteller erkannt. In modernen Autos sind die Schaltflächen sehr gross gestaltet und einfach anzusteuern. Allerdings sind viele teils wichtige Funktionen, wie beispielsweise die Navi-Ansagen auszuschalten, weiterhin in Untermenüs versteckt, und lassen sich während der Fahrt noch nicht sicher verändern. Bei der Menüstruktur gibts also immer noch dringend nötigen Aufholbedarf. Denn in der Schweiz sind Ablenkung und Unaufmerksamkeit die häufigste Unfallursache im Strassenverkehr mit rund 1100 Schwerverletzten und 60 Toten jährlich.

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