Die E-Trottinetts gehören seit letztem Jahr zum Erscheinungsbild unserer Städte. An jeder Strassenecke stehen sie und warten auf neue Mieter, die mit ihnen durch die Fussgängerzone jagen. Das verlangt von den Fussgängern eine neue Aufmerksamkeit, denn die E-Trottinetts können sehr flott unterwegs sein. Wenn der Lenker nicht jederzeit aufpasst oder sich überschätzt, kann er zur Gefahr für andere werden.
Dass dies nicht nur Theorie ist, sondern traurige Tatsache zeigen die Unfallzahlen im sogenannten Langsamverkehr. Die Statistik 2019 des Bundesamtes für Strassen (Astra) zeigt: Im letzten Jahr gab es in der Schweiz 8355 Unfälle mit Fussgängern, Velofahrern und Trottinetts, in die 17'298 Personen verwickelt waren. Das sind zehn Prozent mehr Unfälle und 6 Prozent mehr involvierte Personen als noch 2015 (7544 Unfälle mit 16'279 Beteiligten).
Eine neue Gefahr
Ein zweiter Blick verrät, dass die E-Trottinetts sogar ein noch grösserer Unfalltreiber sind. Denn die Unfälle mit Fussgängern sowie Kindern auf Velos haben in den letzten fünf Jahren abgenommen. Das Astra hat die Gefahr erkannt und letztes Jahr die E-Trottinetts in der Unfallstatistik erstmals in einer eigenen Kategorie ausgewiesen. So gab es 99 Unfälle mit 137 Verletzten.
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Zu dieser Zahl muss die ebenfalls zunehmende Anzahl an Unfällen mit traditionellen Trottinetts hinzugerechnet werden. Zwischen 2015 und 2019 ist die Anzahl Unfälle mit Tretrollern von 109 auf 149 gestiegen (+31%). Dabei stieg die Anzahl der betroffenen Personen von 223 auf 308 (+32%) und die der Verletzten von 249 auf 273 (+9%). Insgesamt hatten die Lenker von traditionellen und die elektrischen Tretroller im Jahr 2019 248 Unfälle. Besorgniserregend: 410 der 466 betroffenen Personen wurden verletzt.
Keine passende Ausrüstung
Hauptgrund für die Verletzungen ist, dass die Fahrer sich nicht schützen. Wer sich in der Stadt spontan entscheidet, auf das verfügbare Miet-E-Trottinett zu steigen, hat in der Regel weder Helm noch Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschutz dabei. Doch genau diese Ausrüstung kann bei einem allfälligen Sturz schlimmere Verletzungen verhindern. Der TCS empfiehlt, auf einem Privatgrundstück zu üben, bevor es in den Strassenverkehr geht, und gut sichtbare Kleider zu tragen, um von Autofahrern besser erkannt zu werden.
Viele Verletzungen haben ihre Ursache auch darin, dass die Trotti-Piloten ihr Gefährt nicht im Griff haben und dann Fussgänger anfahren.
Das gilt fürs E-Trottinett
Besondere Vorsicht ist auf nassen Fahrbahnen, Pflastersteinen und in der Nähe von Tramgeleisen geboten. Nachts ist Beleuchtung vorne und hinten Pflicht. Schliesslich müssen auch Trottinettfahrer die Strassenverkehrsregeln beachten und sich an die Verkehrsbedingungen anpassen.
Die in der Schweiz zugelassenen E-Tretroller sind Fahrrädern gleichgestellt und unterliegen damit den entsprechenden Strassenverkehrsregeln. Damit ist es beispielsweise nicht erlaubt, auf dem Trottoir oder in Fussgängerzonen zu fahren. Beides kann mit 40 beziehungsweise 30 Franken gebüsst werden.
Sofern vorhanden, müssen die E-Trottinettlenker auf dem Radstreifen oder Fahrradweg fahren. Ansonsten sind die elektrischen Trottinetts am rechten Fahrbahnrand zu benutzen. Ihre Geschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten. Ausserdem müssen sie mit einer Klingel sowie Bremsen vorne und hinten ausgerüstet sein. Schliesslich darf auf einem Elektro-Tretroller nur eine Person fahren.