Autobranche muss mit angezogener Handbremse starten
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Erst mit der zweiten Welle
Autobranche muss mit angezogener Handbremse starten

Seit dieser Woche dürfen Autohändler in Deutschland ihre Showrooms wieder öffnen. In der Schweiz geschieht das aber frühestens mit der zweiten Welle am 11. Mai. Die Branche fragt sich: Warum?
Publiziert: 21.04.2020 um 02:01 Uhr
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Aktualisiert: 21.04.2020 um 16:30 Uhr
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Für den Präsidenten der Importeursvereinigung Auto Schweiz, François Launaz, ist der Entscheid ...
Foto: Thomas Meier
Raoul Schwinnen

François Launaz schüttelt den Kopf: «Es ist für mich unverständlich, warum Garagen auf die Folter gespannt werden, während andere Geschäfte wieder öffnen dürfen.» Der Präsident der Importeursvereinigung Auto Schweiz freut sich zwar, dass der Bundesrat vergangene Woche erste Lockerungsmassnahmen des wirtschaftlichen Stillstands für kommenden Montag versprochen hat. Er versteht auch, dass man Gärtnereien und Blumenläden mit den nun blühenden Pflanzen prioritär behandelt.

Gar nicht einverstanden ist er aber mit der Entscheidung, dass die Autohändler nicht auch schon am 27. April, sondern voraussichtlich erst mit der zweiten Welle am 11. Mai ihre Neuwagen-Showrooms öffnen und den Verkauf wieder starten dürfen. Launaz: «Wir erfüllen sämtliche Bedingungen, die der Bundesrat an die Öffnung einzelner Betriebe am 27. April gestellt hat, inklusive eines detaillierten Schutzkonzeptes. Trotzdem müssen nun die Garagisten hinten anstehen.»

Automarkt um 70 Prozent eingebrochen

Der Präsident der Autoimporteure ist besorgt: «In der ersten April-Hälfte ist der Automarkt um mehr als 70 Prozent eingebrochen.» François Launaz muss nicht extra betonen, dass «dieses Desaster viele Arbeitsplätze kosten könnte. Nicht zuletzt auch bei Schweizer Zulieferfirmen

Auch beim Auto Gewerbe Verband Schweiz AGVS reagiert man enttäuscht über den bundesrätlichen Lockerungsentscheid. Zentralpräsident Urs Wernli sieht nicht ein, weshalb das präsentierte Gesundheitsschutz-Konzept offenbar für nicht gut genug befunden wurde. In einem Brief an alle Bundesräte bat der AGVS deshalb die Regierung, «bitte dringend den physischen Verkauf in den Garagen raschmöglichst zu erlauben.»

Unterschiedliche Handhabe bei Waschanlagen

Der Entscheid, dass Waschanlagen dagegen bereits ab 27. April wieder geöffnet werden können, begrüsst der Auto Gewerbe Verband. Er bittet den Bundesrat aber im gleichen Schreiben, von der Unterscheidung zwischen bedienter oder unbedienter Waschanlage abzusehen, da dies in der Praxis schwierig zu unterscheiden sei. Bislang hat der AGVS vom Bundesrat noch keine Antwort auf sein Schreiben vom letzten Freitag erhalten.

Während der Schweizer Bundesrat die Wirtschaft mit angezogener Handbremse wieder hochfahren will, drücken die Regierungen im Ausland vehementer aufs Gas. Schon seit Montag haben die deutschen Autohändler ihre Tore zu den Showrooms wieder geöffnet. Und parallel läuft auch die Autofertigung in Europa wieder an – langsam zwar, vorerst mal im Einschichtbetrieb in ausgewählten Fabriken. «Mit den Beschlüssen unserer Regierung sowie den Lockerungen in weiteren europäischen Staaten sind die Rahmenbedingungen geschaffen, die Produktion schrittweise wieder aufzunehmen», erklärt VW-COO Ralf Brandstätter. «Darauf haben wir uns in den letzten drei Wochen intensiv vorbereitet. Neben der Erarbeitung eines umfangreichen Massnahmenkatalogs zum Gesundheitsschutz der Belegschaft, haben wir auch den Wiederaufbau unserer Lieferketten vorangetrieben.» Aber: Obwohl VW langsam wieder hochfährt, gilt für die deutschen Werke weiterhin Kurzarbeit, wobei die Zahl der Kurzarbeiter schrittweise zurückgefahren werden soll.

Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
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