Was vor Jahrzehnten das Töffli für viele Jugendliche war, ist heute der sogenannte City-Coco mit fetten Reifen und hohem Lenker für die modernen Kids: ein cooles Vehikel, um ohne Helm und Muskelkraft durch die Stadt oder die Agglo zu düsen.
Dabei nehmen es die Jungen nicht immer so genau mit den Vorschriften. Sie promenieren schon mal zu zweit oder dritt auf dem Vehikel, flitzen verbotenerweise über Trottoirs, Dorf- und Schulplätze – und viele dieser Elektroscooter sind dank einfachen Manipulationen schneller als die erlaubten 20 km/h unterwegs.
Keine Helmpflicht
Erstaunlich: Braucht man heute fürs Mofa ein offizielles Kennzeichen, einen Fahrausweis und muss beim Fahren obligatorisch einen Helm tragen, gilt dies für die flinken und flüsterleisen E-Scooter nicht. Trotz robustem Rahmen, breiten Reifen, hohem Lenker und einem Gewicht von bis zu 60 Kilogramm werden die extrem flott beschleunigenden Elektroscooter von Gesetzes wegen mit einem «langsamen» E-Bike gleichgesetzt. Das heisst: der maximal 20 km/h (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) schnelle E-Scooter braucht weder ein amtliches Kennzeichen, noch muss beim Fahren ein Helm getragen werden.
Was bietet der Elektro-Markt bei den Motorrädern?
«Was jedoch längst nicht bei allen Jugendlichen und deren Eltern angekommen ist», so Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau, «ist der Fakt, dass Kinder unter 14 Jahren weder E-Trottis noch E-Scooter fahren dürfen. Und Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dafür einen Mofa-Führerausweis (Kat. M) brauchen», betont der Polizeisprecher.
Frisieren lohnt sich nicht
Die Regional- und Kantonalpolizeien, aber auch viele Autofahrer sowie Fussgängerinnen und Fussgänger beobachten den Boom der mit Preisen um 3000 Franken gar nicht mal so billigen Elektro-Flitzer längst kritisch. Denn viele dieser City-Cocos sind oft sehr flott und mitten im dichten Stadtverkehr unterwegs. Kein Wunder: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lässt sich nach Anschauungs-Unterricht auf Youtube kinderleicht «frisieren» oder gar direkt per Knopfdruck am Gefährt erhöhen. «So verlockend der Gedanke auch sein mag: Den E-Scooter mit Hilfe aus dem Internet schneller als die erlauben 20 km/h zu machen – davon raten wir dringend ab», so Polizeisprecher Graser. «Abgesehen von einer möglichen Verzeigung kann ein Unfall ohne Helm leicht fatale gesundheitliche Folgen haben.»
Fahrzeugkategorie
E-Scooter und City-Cocos zählen zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad». Sie müssen nicht angemeldet werden und es ist kein Kennzeichen oder Vignette nötig. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Haftung bei einem Unfall.
Alter
Fahrerinnen und Fahrer zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Fahrausweis (Kat. M). Ab 16 Jahren können E-Scooter ohne Führerschein gefahren werden.
Tempo
Die maximale Motorenleistung beträgt 0,5 kW, die zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Es ist verboten, einen Beifahrer mitzuführen. Gefahren wird auf der Strasse oder auf Radwegen, auf Trottoirs ist es nicht gestattet.
Ausrüstung
Es besteht aktuell keine Helmpflicht. Die Fahrzeuge müssen aber über eine Glocke/Hupe, Vorder- und Rückbremse sowie Vorder- und Rücklicht verfügen.
Fahrzeugkategorie
E-Scooter und City-Cocos zählen zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad». Sie müssen nicht angemeldet werden und es ist kein Kennzeichen oder Vignette nötig. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Haftung bei einem Unfall.
Alter
Fahrerinnen und Fahrer zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Fahrausweis (Kat. M). Ab 16 Jahren können E-Scooter ohne Führerschein gefahren werden.
Tempo
Die maximale Motorenleistung beträgt 0,5 kW, die zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Es ist verboten, einen Beifahrer mitzuführen. Gefahren wird auf der Strasse oder auf Radwegen, auf Trottoirs ist es nicht gestattet.
Ausrüstung
Es besteht aktuell keine Helmpflicht. Die Fahrzeuge müssen aber über eine Glocke/Hupe, Vorder- und Rückbremse sowie Vorder- und Rücklicht verfügen.
Vielen jugendlichen Fahrerinnen und Fahrern, aber auch den das Gefährt kaufenden Eltern, scheint offenbar nicht klar, dass zahlreiche der häufig übers Internet gekauften E-Scooter in der Schweiz keine offizielle Verkehrszulassung haben – beispielsweise, weil sie ab Werk schneller als die erlaubten 20 km/h sind. «Das bedeutet, dass solche Trendmobile in der Schweiz zwar gekauft, aber nur auf privaten Flächen gefahren werden dürfen», erklärt Bernhard Graser. «Und Areale sind nur dann privat, wenn sie baulich abgetrennt und bloss Berechtigten zugänglich sind – wie zum Beispiel Tiefgaragen», präzisiert der Polizeisprecher.
Anpassungen gefordert
Nachdem man beim Bund lange untätig zugeschaut hat, will man jetzt offenbar doch gegen den Wildwuchs bei den Elektro-Easy-Ridern vorgehen. So hat der Bundesrat gemäss Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen Astra Ende Juni 2023 die Vernehmlassung «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» eröffnet – sie dauert noch bis zum 18. Oktober. Da werden unter anderem explizit eine Anpassung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung und der Verhaltensvorschriften solcher E-Scooter thematisiert. Nach Auswertung der Ergebnisse will der Bundesrat über allfällige Änderungen und Anpassungen befinden. Im Klartext heisst das, dass fürs Fahren eines E-Scooters vermutlich schon bald die gleichen Regelungen wie für Mofas gelten könnten: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, Helmobligatorium sowie Kennzeichen- und Ausweispflicht.