Auf unseren Schweizern Gewässern waren Ende 2022 stolze 97'659 private Boote zugelassen. Besonders beliebt sind Motorboote. Ihre Anzahl ist mehr als doppelt so hoch als jene der Segelboote – und nimmt stetig zu. Nur knapp sechs Prozent zählen zur Schiffskategorie, die kürzer als 2,50 Meter sind. Heisst: Strandboote, Gummiboote, Kiteboards und Pedalos. Öffentliche Kursschiffe verkehren schweizweit 140 Stück.
Ob ein Ausflug mit einem Kursschiff auf dem See, ein Badetag auf einer Privatyacht oder eine Flussparty auf einem Schlauchboot: Die Bootsaison in der Schweiz läuft wieder auf Hochtouren. Und für gemütliche Stunden mit dabei ist oft auch Alkohol. Doch gilt auch auf dem Wasser eine Promillegrenze für Bootsfahrer, und kann mir beim Überschreiten dieser Grenze gar der Autofahrausweis entzogen werden? Wir erklären dir, welche Regeln auf dem Wasser bezüglich Alkohol am Steuer gelten.
Unterschiedliche Promillegrenzen
Wie beim Autofahren sind übermässiger Alkoholkonsum und das Bewegen eines Fahrzeugs nicht vereinbar. In der Schweiz gilt sowohl auf Asphalt als auch auf dem Wasser (Binnengewässer) die Promillegrenze von 0,5 Promille – bei gewerbsmässigem Einsatz eines Schiffs reduziert sich die Grenze gar auf 0,1 Promille. Auf dem Bodensee, der auch an Deutschland und Österreich grenzt, gilt dagegen der höhere Grenzwert von 0,8 Promille. Wer über dem gesetzlichen Grenzwert liegt, muss logischerweise mit einem Ausweisentzug rechnen.
«Die Bestimmungen für den Bodensee sind in allen angrenzenden Ländern gleich. Auf rein schweizerischen Seen greift jedoch das Binnenschifffahrtsgesetz. Und so kann es zu kantonalen Unterschieden bezüglich der Vorgehensweise kommen», erklärt Marcel Kuhn (47), Dienstchef der Seepolizei der Kantonspolizei Thurgau. Laut des Binnenschifffahrtsgesetzes 2017 gilt die Alkoholgrenze ebenso für nicht motorisierte Boote – also auch für Pedalos, Stand-up-Paddles oder Schlauchboote, da diese gesetzlich als Ruderboot betrachtet werden.
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Sind Auto- und Bootsausweis verknüpft?
Um zur Antwort auf die wichtigste Frage zu kommen, ob Auto- und Bootsführerschein verknüpft sind: Nein, wer gegen die Alkoholgrenze am Steuer eines Boots verstösst, verliert nicht automatisch seinen Autoschein. Und umgekehrt auch nicht. Aber: Falls die Fahrtauglichkeit generell infrage gestellt wird – das heisst, wenn medizinische Probleme oder eine Alkoholabhängigkeit vorliegen, kann das zuständige Strassenverkehrs- beziehungsweise Schifffahrtsamt den Entzug des jeweils anderen Ausweises fordern. Das gilt auch, wenn man zum Beispiel mit 1,7 Promille Alkohol im Blut Velo fährt.
Für die Schiffsführerprüfung ist in der Schweiz ein gültiger Autofahrausweis keine Voraussetzung. Und für Schiffe mit einer Motorleistung unter sechs Kilowatt schweizweit – auf dem Bodensee sind es unter 4,4 kW – oder gar ohne Motor oder Segel brauchts sowieso keine Prüfung. Wem aber aufgrund unzureichender Fahreignung der Autoschein gesperrt oder entzogen wurde, muss mit Konsequenzen für die Erlangung der Bootsprüfung rechnen – und umgekehrt. «Welche Konsequenzen die jeweilige Falschhandlung nach sich ziehen kann, hängt natürlich vom individuellen Fall ab», erklärt Kuhn.
Alkohol auf Seen kein grosses Problem
«Zum Glück ist Alkohol auf unseren Seen kein allzu grosses Problem. Es gibt pro Jahr nur eine Handvoll Unfälle, die auf zu viel Alkohol am Schiffssteuer zurückzuführen sind», sagt Marcel Kuhn. Weil die Verkehrsdichte auf unseren Gewässern (noch) nicht so hoch ist wie auf unseren Strassen, passiert auch weniger. So wurde 2021 schweizweit bei der öffentlichen Schifffahrt nur gerade ein Todesopfer verzeichnet.
Trotzdem hört man immer wieder von Menschen, die aufgrund von Übermut oder zu viel Alkoholkonsum ertrinken. Deshalb gilt auch auf dem Wasser: Drinks nur in angemessenem Mass geniessen und sich dabei vernünftig und vorsichtig verhalten.