Ende August 2020 stiess Klaus F.* (59) auf der Dating-Plattform «My Sugardaddy» auf ein Inserat von Jule R.**. Dem VW-Manager und Familienvater gefiel die junge Frau, und die beiden vereinbarten ein Treffen in einem Hotel in Hannover (D). 1000 Euro zahlte der 59-Jährige der damals 18-Jährigen für die Nacht.
Der Frau wurde offenbar schnell klar, dass beim Manager noch mehr Geld zu holen sein könnte. Wie die «Bild» schreibt, täuschte die Frau vor, eine arme Studentin mit Mietschulden und miserablen Familienverhältnissen zu sein. F. gab ihr weitere 200 Euro.
«Er verstand gezahlte Beträge als Darlehen»
Das Vermögen des Familienvaters machte wohl schnell die Runde – denn nur kurze Zeit später bekam der Deutsche Besuch von drei weiteren jungen Frauen. Sie alle sprachen von finanziellen Nöten – nahmen den 59-Jährigen aber in Wahrheit aus.
Die Callgirls erzählten etwa, dass sie 20'000 Euro zum Freikaufen einer Kollegin aus den Fängen ihres Zuhälters benötigten. Der 59-Jährige überwies den Beitrag – und dachte, es sei lediglich ein Darlehen. Insgesamt soll er den Frauen 154'000 Euro gegeben haben.
Schliesslich wurde der VW-Manager misstrauisch und ging zur Polizei. Dort zeigte er die Frauen wegen Betrugs an. Alle überwiesenen Beträge hatte Klaus F. dokumentiert. «Er verstand die gezahlten Beträge immer als Darlehen, die die Frauen zurückzahlen wollten», erklärt sein Anwalt gegenüber der «Bild».
Zuhälter verdiente 325'000 Euro
Die Ermittler gingen dem Betrug nach und kamen so dem Zuhälter Jasam K.** (33) auf die Schliche. Das Geld, das Klaus F. abgeknöpft wurde, landete mutmasslich in seiner Tasche. 325'000 Euro soll der Deutsch-Iraker insgesamt mit seinem Callgirl-Ring verdient haben. Ob die Frauen etwas von dem Geld zu sehen bekamen, ist unklar.
Die zuständige Staatsanwaltschaft klagt den 33-Jährigen nun wegen Betrugs, Zuhälterei, Zwangsprostitution und Körperverletzung an. Er soll den jungen Frauen nicht nur das Geld abgeknöpft, sondern sie auch geschlagen haben. Unklar bleibt, ob er sie so zu den Taten gezwungen hat. Am 7. Februar kommt der Fall vor Gericht. (obf)
* Name geändert
** Name bekannt