Die Tat lässt einem das Blut in den Adern gefrieren: Lena (†10) wurde Anfang April des vergangenen Jahres in einem Kinder- und Jugendhilfszentrum im süddeutschen Wunsiedel getötet. Schockierend: Vor dem Mord, für den ein Bub (damals 11) verantwortlich sein soll, wurde das Mädchen von einem Müllmann (26) vergewaltigt.
Der Mann steht seit Donnerstag vor Gericht. Direkt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht im bayerischen Hof gestand er die Vergewaltigung, wie «Focus» berichtete.
Bub tötet Mädchen nach Streit
In einer von seinem Verteidiger vorgebrachten Erklärung gab der Angeklagte zu, sich in der Nacht zum 4. April 2023 durch ein offenes Fenster Zugang zum Kinderheim verschafft zu haben. Sein ursprünglicher Plan: Wertgegenstände stehlen. Im Gebäude kannte sich der Müllmann gut aus, er hatte dort selbst einen Teil seiner Jugend verbracht.
In den Innenräumen entdeckte ihn ein Bub. Der Bub soll den Erwachsenen dann dazu aufgefordert haben, ihm zu zeigen, wie man sich selbst befriedigt. Dies habe er getan. Dann habe der Bub Lena herbeigeholt und sie in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt, woraufhin der Angeklagte sich an ihr verging. Nach der Tat flüchtete er. Der Beschuldigte betonte, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Buben auch nicht dazu aufgefordert.
Lena war am nächsten Morgen tot in einem Bett des Kinderheims aufgefunden worden. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Elfjährige sie nach einem Streit in der Nacht umgebracht hatte.
Müllmann war notorischer Einbrecher
Der für die Tötung des Mädchens verantwortliche Bub kann nach deutschem Recht nicht für seine Taten belangt werden. Er ist aufgrund seines Alters strafunmündig.
Dem angeklagten Müllmann werden neben der Vergewaltigung auch fünf Einbrüche zwischen Mai 2022 und April 2023 zur Last gelegt. Der Deutsche liess dabei laut Anklage unter anderem Baumaschinen im Wert von umgerechnet rund 15'000 Franken mitgehen. In einem Fall legte er ein Feuer, um seine Spuren zu verwischen.
Mit Ausnahme der Brandstiftung hat er die Taten zugegeben. Die Eltern der Getöteten wie auch der damals Elfjährige treten im Prozess als Nebenkläger auf. (nad)