Zu hohe Corona-Zahlen
Ab Mittwoch gilt 2G-Regel in Baden-Württemberg

Die Zahlen sind zu hoch. Deswegen tritt in Baden-Württemberg ab Mittwoch die Alarmstufe in Kraft. Dazu gehört die 2G-Regel.
Publiziert: 16.11.2021 um 12:05 Uhr
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Aktualisiert: 16.11.2021 um 14:30 Uhr
Die Zahlen in Deutschland steigen und steigen. Daher haben bereits erste Bundesländer ihre Massnahmen verschärft.
Foto: keystone-sda.ch

Baden-Württemberg zieht die Schraube an. Die Corona-Massnahmen werden verschärft.

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch die sogenannte Alarmstufe in der Coronakrise. Ungeimpfte dürfen sich somit nur noch mit einem anderen Haushalt privat treffen, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag erklärte. Den öffentlichen Raum wie Restaurants und Konzerte oder auch dem Einzelhandel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene nutzen. Lediglich Läden der Grundversorgung sind ausgenommen.

Auch Weihnachtsmärkte sollen in diesem Jahr unter kontrollierten 2G-Regeln stattfinden. Die Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg, wenn 390 an Covid-19 erkrankte Patienten auf den Intensivstationen liegen oder die sieben Tage Hospitalisierungsinizdenz den Wert von zwölf überschreitet.

Diskussion über Impfpflicht

Kretschmann sagte, er werde sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag für weitere sogenannte Öffnungsklauseln für die Länder einsetzen. Es gebe derzeit eine grosses Nord-Süd-Gefälle bei den Infektionszahlen, das unterschiedliche Massnahmen erforderlich mache.

Kretschmann und auch der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sprachen sich erneut für eine Impfpflicht im Pflegebereich aus. Lucha zeigte sich optimistisch, dass eine solche Impfpflicht Teil der Regierungsvereinbarung der geplanten Ampelkoalition im Bund werde.

Gegen Einschränkungen geklagt

Derweil wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag gegen die Warn- und Alarmstufen des Landes ab. Eine Klägerin hatte sich gegen die Einschränkungen für Ungeimpfte beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen gewandt.

Das Gericht entschied, die Massnahmen seien nicht zu beanstanden. Die Zutrittsverbote könnten dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Das Land könne aus bisherigen Pandemieerfahrungen abschätzen, wann die Versorgungskapazitäten erschöpft seien. (AFP/jmh)

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