Florian A.* (38) wird verdächtigt, seinen Sohn Leon (†6) ermordet zu haben. Der deutsche Vater wurde im August 2022 bewusstlos an einer Promenade in St. Johann in Tirol (Ö) aufgefunden. Die Leiche des ertrunkenen Leons wurde später auf einer Sandbank gefunden.
Lange Zeit tappten die Ermittler im Dunkeln. Schliesslich kam der Verdacht auf, dass A. selbst hinter der Tat steckt. Laut einem Bericht des Obersten Gerichtshofs gehen die Ermittler von einem «geradezu akribisch vorbereiteten Mord» aus. Nun sorgt offenbar ein neues Indiz für eine Wende im tragischen Fall, wie «Bild» schreibt. Laut dem Verteidiger von A. wurden fremde DNA-Spuren am Tatort gefunden.
Anwalt kontert «abenteuerliche» Vorwürfe
A. sitzt seit Anfang März in Untersuchungshaft. Eine Grundrechtsbeschwerde haben die Richter zurückgewiesen. Der Grund: Die Gefahr sei gegeben, dass er «mit massiver Gewalt gegen Mitmenschen» reagiere.
A. bestreitet alle Vorwürfe. Laut dem Familienvater wurde er überfallen und mit einer Pink-Hugo-Flasche niedergeschlagen, bevor sein Sohn getötet wurde. Die Ermittler hegen aber Zweifel an dieser Darstellung. Die Verletzung am Kopf sei nur oberflächlich und spreche für eine Selbstverletzung mit der zuvor mitgeführten Flasche. Zudem hätten Bilder einer Überwachungskamera gezeigt, dass der Vater die Flasche selbst mitgeführt haben soll.
Nun kontert Hubert Stanglechner, der Verteidiger von A., die Vorwürfe. «Bisher wurden erst zwei Scherben untersucht. Dabei wurde auf einer die DNA einer unbekannten männlichen Person festgestellt; von meinem Mandanten wurde keine DNA gefunden», sagt der Anwalt gegenüber «Bild».
Von den Scherben am Tatort seien nur 23 sichergestellt worden. Viele weitere seien unwiederbringlich verloren gegangen. Erst nach Stanglechners Kritik habe man die weiteren Beweismittel vom Tatort auf genetische Spuren untersucht. Zudem sei nach wie vor unklar, ob es sich bei der zerbrochenen Glasflasche um die Tatwaffe handelt, betont Stanglechner.
Der Vorwurf, dass A. seinen Sohn in die Ache geworfen und anschliessend sich selbst mit der Glasflasche auf den Hinterkopf geschlagen habe, sei «nicht nur abenteuerlich, sondern falsch», sagt Stanglechner.
Bericht sei überholt
Der Bericht habe A. aufgrund seines Verhaltens nach der Tat ein «hohes Mass an krimineller Energie» attestiert, da er die Ermittlungsbehörden monatelang getäuscht haben soll – unter anderem aufgrund einer Auslobung von 30'000 Euro für die Ergreifung des Täters. Stanglechner will das nicht gelten lassen. Die Idee der Auslobung sei auf «Anregung eines Staatsanwaltes» entstanden.
Darüber hinaus könne das Handy von A., das in der Nähe des Tatorts gefunden wurde, den Familienvater nicht belasten, argumentiert Stanglechner. Die Ermittler gingen davon aus, dass A. sein Handy bereits vor der Tat gegen 4 Uhr morgens weggeworfen habe, um damit einen Raub vorzutäuschen. Das habe die Auswertung der Schrittzähler-App ergeben.
Der Ermittlungsstand sei aber in wesentlichen Punkten überholt. Man habe nachweisen können, dass der Schrittzähler auf dem Handy «aus rein technischen Gründen keine Schritte aufgezeichnet haben kann», sagt Stanglechner. Inzwischen habe die Polizei diesen Sachverhalt in einem ergänzenden Bericht eingeräumt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hat zu den Vorwürfen bislang keine Stellung genommen. Für Florian A. gilt die Unschuldsvermutung. (bab)
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