Die österreichische Justiz lässt Florian A.* (38) nicht laufen: Der Oberste Gerichtshof in Innsbruck weist eine Grundrechtsbeschwerde gegen die erlassene U-Haft ab. Grund: Die Richter glauben, dass A.* im August 2022 seinen behinderten Sohn Leon (†6) in den Fluss geworfen und dann einen Überfall auf sich vorgetäuscht habe.
Mehr noch: Aufgrund seiner Vertuschungshandlungen glauben die Richter an einen «akribisch vorbereiteten Mord», wie es im Beschluss heisst, der «RTL» vorliegt. Ausserdem habe Florian A. ein «auffallendes Mass an Kaltblütigkeit» an den Tag gelegt. Sein Verhalten nach der Tat, die Tatsache, dass er noch 30’000 Euro Belohnung für die Ergreifung der «Täter» auslobte, all das zeuge von hoher «krimineller Energie».
Er googelte «ohnmächtig»
Der 38-jährige Deutsche sitzt seit dem 2. März in der Justizanstalt Innsbruck und bleibt auch deshalb dort, weil die Richter davon ausgehen, dass er «mit massiver Gewalt gegen Mitmenschen reagieren könnte».
Die Ermittler werteten seinen Computer aus und analysierten das Online-Verhalten des Vaters. Bereits einen Monat vor der Tat soll er zum Thema «ohnmächtig» gegoogelt haben – in welchem Zusammenhang, geht allerdings aus dem Beschluss nicht hervor.
«Er hat den Rückhalt seiner Familie»
Die österreichische Justiz geht davon aus, dass Florian A. seinen Sohn in die Kitzbüheler Ache geworfen hat, sich dann mit einer Sekt-Flasche auf den Hinterkopf geschlagen und sich dabei eine Quetsch-Rissverletzung zugezogen hat.
Schliesslich liess er sich auf den Boden fallen, bis er von einem Passanten gefunden wurde. Die Leiche seines Sohnes wurde eine Stunde später entdeckt.
Sein Verteidiger wies gegenüber der «Bild»-Zeitung die Vorwürfe als «absurd» zurück. «Er hat den Rückhalt seiner Ehefrau und seiner ganzen Familie.» (neo)
*Name bekannt