Wegen Gaga-Grund
Briten schicken Flüchtlingsmädchen (13) zurück in Ukraine

Ein Mädchen flüchtete mit seiner Schwester vor dem Krieg in der Ukraine nach Grossbritannien. Doch die Einreise wurde ihr verweigert. Unfassbar: Jetzt soll die 13-Jährige wieder zurück in ihre Heimat geschickt werden.
Publiziert: 09.06.2022 um 19:37 Uhr
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Das britische Innenministerium hat einem 13-jährigen Mädchen die Einreise verweigert. Der Grund: Sie war ohne ihre Eltern unterwegs. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Während Putins Truppen in der Ukraine wüten, sind Millionen auf der Flucht. Trotzdem verweigerte das britische Innenministerium einem Mädchen (13) die Einreise. Der Grund: Sie war ohne ihre Eltern unterwegs. Sie hatte den Antrag für ein Visum mit ihrer Schwester (18) gestellt. Während sie ins Land gelassen wird, bekam die kleine Schwester eine Absage. Das bedeutet: Die 13-Jährige soll zurück in die Ukraine geschickt werden – mitten ins Kriegsgebiet.

Der Fall sorgt in Grossbritannien für Empörung. Abgeordnete Tulip Siddiq (39) sprach am Mittwoch anlässlich der wöchentlichen Fragestunde direkt Premierminister Boris Johnson (57) im britischen Unterhaus auf den Skandal an. Ein Einwohner ihres Wahlkreises hatte versucht, beide Schwestern bei ihrer Einreise zu unterstützen.

«Diese beiden Schwestern waren mehrere Wochen lang in gefährlichen Notunterkünften in Montenegro untergebracht, während das britische Innenministerium sich weigerte, den Antrag der jüngeren Schwester zu beantragen», so Siddiq.

Johnson lobt Bearbeitung von Visa-Anträgen

Vom Premierminister wollte die Abgeordnete wissen, ob er denn eine solche Politik, wonach gefährdete Kinder in ein Kriegsgebiet zurückgeschickt werden, befürwortete. Johnson zeigte beauftragte seine Innenministerin Priti Patel (50), sich den Fall nochmals genauer anzuschauen.

Gleichzeitig wies Johnson aber auf die bisher schnelle Bearbeitung von Visa hin und lobte die Mitarbeiter. «Ich muss sagen, dass die Bilanz dieses Landes bei der Bearbeitung von weit über 120'000 Visa für Ukrainerinnen und Ukrainer sehr lobenswert finde».

Auch in der Schweiz kam es zu ähnlichen Fällen

Doch wie werden solche Fälle eigentlich in der Schweiz geregelt? Wäre ein solcher Fall, wie mit dem 13-jährigen Mädchen auch hierzulande denkbar? Nein! Gemäss dem Schweizer Asylgesetz nicht. Artikel 17 schreibt vor, dass Asylgesuche von minderjährigen Asylsuchenden prioritär behandelt werden müssen. Zudem haben sie Anrecht auf eine Vertrauensperson.

Allerdings kam es im Sommer 2016 an der italienischen Grenzstadt Como zu einem Fall, der stark an denjenigen von Grossbritannien erinnert. Damals wurden minderjährige Asylsuchende von der Schweizer Grenzwache abgewiesen, auch wenn diese Familienmitglieder in der Schweiz hatten und sich zu diesen begeben wollten. (ced)


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