Von Mitschülerinnen mit 74 Messerstichen getötet – ein Jahr nach der Bluttat tauchen neue grausame Details auf
Luise F. (†12) erlebte über eine Stunde Horror

Genau vor einem Jahr wurde eine Zwölfjährige von zwei Mitschülerinnen getötet. Jetzt gibt es neue Details zur Tat in Freudenberg.
Publiziert: 11.03.2024 um 13:45 Uhr
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Luise F. wurde von zwei Mädchen mit mehreren Messerstichen im März 2023 getötet.
Foto: Polizei

Am 11. März 2023 töteten zwei Mitschülerinnen (damals 12 und 13) Luise F. (†12)* in Freudenberg (D). Die Bluttat schockte damals das ganze Land. Neue Details lassen nun das Ausmass der Tat erahnen: Ganze 72 Minuten lang soll das Handy einer Täterin am Tatort eingeschaltet gewesen sein, bevor eine der beiden es abstellte. In dieser Zeit kämpfte das Opfer um sein Leben.

Unter dem Vorwand einer angeblichen «Überraschung» lockten die beiden Mitschülerinnen Luise F. in ein Waldstück bei Freudenberg-Hohenhain. Laut Ermittlungen versuchten sie, Luise zuerst mit einer Tüte und Klebeband zu ersticken. Als dies nicht funktionierte, griffen die beiden Mädchen zur Tatwaffe.

Täterin meldete sich besorgt bei Eltern des Opfers

Ganze 74 Mal stach die Zwölfjährige auf Luise F. ein, während die 13-Jährige sie festhielt. Dabei wurden mehrere Organe verletzt, Luise verblutete. Neue Details zeigen nun, dass die 13-Jährige nach der Tat bei den Eltern von Luise anrief und behauptete, dass diese sich bei ihr hätte melden wollen, sobald sie zu Hause angekommen sei. Dies sei bis jetzt aber noch nicht geschehen, wie «Bild» berichtet.

Während die Suchtrupps aufgrund dieses Anrufs nach dem Opfer zu suchen begannen, löschte die 13-Jährige in ihrem Kinderzimmer Chatverläufe. Dies hatte ihr ihre Komplizin geraten. Die Mordkommission fand später bei ihren Ermittlungen Handygespräche zwischen den beiden Täterinnen, in denen sie sich bereits Tage zuvor über den Mord austauschten. Die 13-Jährige habe den Plan aber gar nie richtig ernst genommen, wie die Eltern des Mädchens zu «Bild» sagten.

Schmerzensgeldzahlung ist möglich

Unterdessen ist ein Jahr vergangen. Da die Strafmündigkeit in Deutschland erst mit 14 Jahren gegeben ist, wurde den beiden Täterinnen nie der Prozess gemacht. Eine der beiden soll bereits wieder zur Schule gehen und in einer Wohngruppe wohnen. Die andere Täterin wird in einer stationären Psychiatrie behandelt und soll danach ebenfalls in einer Wohngruppe unterkommen.

Ganz aus dem Schneider sind die beiden aber nicht. Denn: Die Eltern von Luise F. klagen am Landgericht Koblenz auf Schmerzensgeld. In einem Zivilprozess können nämlich bereits Kinder ab dem siebten Lebensjahr zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden. Dieses müssten sie ab dann zahlen, wenn sie ihr eigenes Geld verdienen. Eltern seien nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen. Gegen die Klage wehren sich zumindest die Eltern der heute 14-Jährigen. Ihr Vater zur «Westfalenpost»: «Wie soll meine Tochter, die 14 Jahre alt ist, Zehntausende Euro oder mehr bezahlen? Wie sollen wir so viel Geld bezahlen?» Wann der Prozess stattfindet, ist noch unklar. (mgf)

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