Mit über 30 Messerstichen wurde Luise F.* (†12) von ihren ehemaligen Freundinnen erstochen. Die grausame Tat, die sich vorletztes Wochenende in Freudenberg abspielte, hat über deutsche Landesgrenzen hinaus für Entsetzen gesorgt.
Besonders auch, weil den beiden Klassenkameradinnen (12 und 13) keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen. In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren.
Doch ganz ungeschoren dürften die Mädchen dennoch nicht davonkommen. Denn es könnte noch das Zivilrecht greifen.
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Keine neue Identität für die Täterinnen
In Deutschland sieht das Gesetz vor, dass eine Schmerzensgeldzahlung bereits ab dem siebten Lebensjahr verhängt werden kann – wenn sich die Person zum Tatzeitpunkt darüber im Klaren war, dass sie etwas Unrechtes tut, schreibt die «Bild». Eine solche Verurteilung hält 30 Jahre an. Würden die mutmasslichen Täterinnen zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt werden, müssten sie erst dann auch effektiv zahlen, wenn sie anfangen, ihr eigenes Geld zu verdienen.
Bis dahin dauert es wohl noch eine Weile. Aktuell befinden sich die Mädchen in einer Einrichtung der Jugendhilfe, sagt Amtsrichter Thorsten Schleif (43) gegenüber «Bild». Es könnte sich dabei sogar um eine Psychiatrie handeln.
Dort gelten strenge Regeln: unter anderem Handy-Verbot und ein getakteter Tagesablauf. «Ob sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, hängt davon ab, ob von ihnen eine Fremd- oder Eigengefährdung ausgeht», so Schleif. Eine neue Identität für die Täterinnen ist «weder zwingend noch die Regel». Seiner Einschätzung nach werden die Familien der Täterinnen die Stadt verlassen haben. (lia)
* Name bekannt