Auf dem Heimweg wurde Luise F.* (†12) mit mehreren Messerstichen getötet. Ihre Killer: zwei Mädchen, 12 und 13 Jahre alt. Den beiden Minderjährigen droht keine Strafe, wie die Behörden in Deutschland bei der Pressekonferenz am Dienstag erklärten. Denn: Das Jugendstrafrecht greift erst ab 14 Jahren.
Bestraft werden können die beiden Mädchen somit nicht. Eine Anklage ist unmöglich. Allerdings können die Jugendämter schon vor dem 14. Geburtstag Massnahmen anordnen, beispielsweise die Unterbringung in einem Jugendheim.
In der Schweiz ist das anders. Hier sind Kinder bereits ab dem 10. Geburtstag strafmündig. Damit greift das Jugendstrafrecht. Dabei steht allerdings nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern vielmehr der Gedanke, Kinder und Jugendliche von weiteren Taten abzuschrecken. Deswegen sind die Strafen deutlich milder.
Gefängnis erst ab dem 15. Geburtstag
Bis zum 15. Geburtstag erhalten Kinder im Normalfall eine Verwarnung oder müssen während maximal 10 Tagen persönliche Leistungen erbringen, beispielsweise eine Teilnahme an Kursen. Zudem kann das Kind unter Aufsicht gestellt und kontrolliert werden. Ämter und Behörden, beispielsweise die Kesb, können in besonders schweren Fällen zudem die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie anordnen.
Ab dem 15. Geburtstag sind in besonders schweren Fällen auch Gefängnisstrafen möglich, allerdings nur bis zu einem Jahr. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche dann bis zu vier Jahre hinter Gitter kommen. Zudem sind andere Strafen wie beispielsweise Bussen bis maximal 2000 Franken oder die Erbringung von persönlichen Leistungen während maximal drei Monaten möglich. (zis)
* Name bekannt