Auf einen Blick
- Vermisster Schatzsucher bleibt im Erzgebirge begraben
- Vater akzeptiert Entscheidung und sieht Berg als Grab seines Sohnes
- Leichenspürhunde schlugen an der Unglücksstelle an, Opfer liegt in 25 Metern Tiefe
- Stadt plant Gedenktafel und ermöglicht Trauerzeremonie am Unglücksort
Eine tragische Wendung hat die Suche nach dem vermissten Hobby-Schatzsucher Oliver K.* (†34) im deutschen Erzgebirge genommen. Wie «Bild» berichtet, wird der Mittdreissiger höchstwahrscheinlich für immer in einem alten Stollen in Frohnau begraben bleiben. Anfang Oktober verschwand Oliver K. spurlos, nachdem er sich offenbar selbst einen Zugang zu einer verlassenen Mine gegraben hatte.
In einer emotionalen Stadtratssitzung in Annaberg-Buchholz wurde nun über das Schicksal des Vermissten diskutiert. Bürgermeister Rolf Schmidt erklärte gegenüber «Blick.de»: «Man ist der Auffassung, dass es nicht möglich ist, den Bürger zu bergen.» Die Kosten für eine Bergung würden sich auf bis zu 400'000 Euro (umgerechnet fast 375'000 Franken) belaufen– eine Summe, die als nicht zumutbar für die Steuerzahler erachtet wird.
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Vater zeigt Verständnis
Zwei Leichenspürhunde hatten zuvor an der Unglücksstelle deutlich angeschlagen. Polizei und Höhenrettung gehen davon aus, dass Oliver K. bei seinem gefährlichen Abenteuer ums Leben kam. Er liegt vermutlich in 25 Meter Tiefe verschüttet.
Bemerkenswert ist die Reaktion von Olivers Vater, Detlef K.* Zu «Bild» sagt er gefasst: «Der Berg wird das Grab meines Sohnes sein. Wir haben unseren Frieden damit gemacht.» Er zeigte sogar Verständnis für die finanzielle Entscheidung der Stadt: «Ein Vertreter der Stadt hat mir erklärt, dass die Bergung wohl 450'000 Euro kosten würde, das sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten. Das kann ich nachvollziehen.»
Was macht das Gesundheitsamt?
Als Geste des Mitgefühls hat die Stadt Annaberg-Buchholz zugesichert, am Unglücksort eine Gedenktafel für Oliver K. aufzustellen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Trauerzeremonie auf dem Gelände abzuhalten.
Das letzte Wort in dieser traurigen Angelegenheit hat jedoch das Gesundheitsamt. Sollte es Einwände gegen den Verbleib der Leiche im Stollen haben, müsste die Stadt die kostspielige Bergung doch noch durchführen. Wie in diesem Fall die Kosten verteilt würden, ist noch unklar.
* Name bekannt