Sie sollte eigentlich nur Gott lieben, doch Theresa G.* (43) verliebte sich in einen Priester. Eine behinderte Nonne wurde am 1. Juni aus ihrem Kloster in Texas geworfen, weil sie ihr Keuschheitsgelübde gebrochen hatte. Sie gibt zwar zu, mit einem Priester Sexting betrieben zu haben, behauptet aber, dass sie nie körperlich intim waren. Beim Sexting werden Textnachrichten mit sexuellem Inhalt, sexuelle Fotos oder Videos verschickt. Darum geht G. auch vor Gericht und klagt wegen «ungerechtfertigter Entlassung» und Rufschädigung gegen ihren Ex-Boss, wie US-Medien berichten.
G. hatte als Mutter Oberin das Karmeliterinnen-Kloster geleitet. Bis Bischof Michael O.* Gerüchte einer Affäre der 43-Jährigen zu Ohren kamen. Er leitete Untersuchungen ein. Laut Gerichtsakten zwang er die Nonne, ihm ihren Dienst-Laptop und ihr Mobiltelefon auszuhändigen. So stiessen die Kirchen-Ermittler auf «verfängliche» Nachrichten zwischen der im Rollstuhl sitzenden Obernonne und einem Priester namens Vater B.* aus Montana.
Sie musste starke Medikamente nehmen
G. gab vor dem Bischof offen zu, «einen grossen Fehler gemacht» zu haben. Sie gestand reumütig ihre nicht keuschen Konversationen per Telefon und via Videochat mit dem Priester. Doch sie bestand darauf, dass sie den Geistlichen nie persönlich getroffen habe. Weshalb es auch keine körperliche Affäre gab und sie damit auch nicht ihr Keuschheitsgelübde gebrochen habe. Dennoch entschied der Bischof, die Obernonne vor die Tür zu setzen. Worauf G. vor ein weltliches Zivilgericht zog und wegen Eingriff in ihre Privatsphäre und Verleumdung Schadensersatz von mindestens 1 Million US-Dollar verlangt. Plus: Sie fordert ihre alte Position als Vorsteherin des Klosters zurück.
Vor Gericht sagte sie jetzt aus, dass starke Medikamente gegen Krampfanfälle ihr Urteilsvermögen beeinträchtigt hätten. Sie wirft dem Bischof vor, ihre Eingeständnisse verfälscht zu haben.
Noch unklar ist, ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Die zuständige Diözese in den USA hat beantragt, dass der katholische Sex-Skandal intern durch den Vatikan geregelt wird. Deshalb muss ein Richter erst einmal entscheiden, ob ein US-Gericht weiterhin für den Fall zuständig ist. (jmh)
* Namen bekannt