Die meisten Menschen halten sich von wilden Bären fern. Franziska L.* aus Ilwaco dagegen soll sie auf ihrem Grundstück gefüttert haben. So lautet der Vorwurf der Justiz im US-Bundesstaat Washington. Am 20. Mai fand die Gerichtsverhandlung statt. Nach weniger als einer Stunde war sich die sechsköpfige Jury sicher: Die 77-jährige Schweizerin habe damit gegen das staatliche verbotene Füttern verstossen, schreibt die «Seattle Times».
Aufnahmen der Überwachungskamera eines Nachbars zeigen die Bären auf dem Grundstück der Frau. Eine Fütterung ist darauf zwar nicht zu sehen, dafür belastet ein 23-seitiger Bericht eines Wildhüters Franziska L.
Paul Jacobson schreibt, dass er 2019 «bis zu fünf Bären beim Betreten und Verlassen des hinteren Bereichs» beobachtet habe. Einige der wilden Tiere seien «extrem fett» gewesen – nicht wie normale Bären aussehen würden. Auch sei es aussergewöhnlich gewesen, dass so viele gleichzeitig ein Grundstück betreten haben.
L. sagte, sie füttere nur Vögel und Waschbären
Das Gesetz verbietet es, Nahrungsmittel, die Bären anziehen könnten, liegenzulassen. Egal ob beabsichtigt oder nicht. Bären, die an Menschen gewöhnt sind, können so ihre Scheu verlieren. Das kann dann zu gefährlichen Begegnungen führen.
Der Wildhüter kontrollierte das Grundstück regelmässig. Auch habe er bereits das Gespräch mit der Seniorin gesucht. In seinem Bericht schreibt er, sie habe ihm gesagt, dass vielleicht etwas Vogelfutter unter ihr Haus gefallen sei und die Bären davon angelockt worden sein könnten.
Vor Gericht stritt Franziska L. die Vorwürfe ab. Sie erinnere sich nicht daran, Jacobson gegenüber sowas gesagt zu haben. Sie füttere generell keine Bären, sondern Waschbären mit Hundefutter und Vögel mit Vogelfutter.
«Sie sollen sich schämen, mich durch das Gericht zu zerren»
Parks Cousin, Peter R.* (79), soll Jacobson erzählt haben, dass seine Cousine sehr wohl die Bären weitere füttere, obwohl er ihr geraten habe, damit aufzuhören. Sie sei ihre eigene Herrin und tue, was sie möchte, sei ihre Begründung gewesen.
Obwohl L. die Anschuldigungen von sich wies und auch kein Video von ihrer Bärenfütterung existiert, wurde sie von der Jury für schuldig gesprochen. Ihr droht eine Höchststrafe von 90 Tagen Gefängnis und eine Geldstrafe von 1000 Dollar für das absichtliche Füttern von grossen wilden Fleischfressern. Franziska L. will jedoch in Berufung gehen.
Der «Seattle Times» sagte sie: «Die sollten sich schämen, mich durch das Gericht zu zerren. Mich, eine 77-jährige Frau.» Sie sei nicht die «Lieblingsperson» der Behörden und glaubt, ihre Herkunft könnte der Grund für die Verurteilung sein. «Vielleicht liegt es daran, dass ich aus der Schweiz komme», sagte sie. Den Zusammenhang erläuterte sie jedoch nicht.
Im Oktober 2014 stand sie bereits wegen des Fütterns von wilden Bären vor Gericht. Nach fünf Stunden Zeugenaussagen einigte sich ihr Verteidiger mit dem Staatsanwalt. Die Anklage wurde fallengelassen, nachdem L. zustimmte, eine 500 Dollar-Geldstrafe zu bezahlen sowie in den nächsten zwei Jahren keine wilden Tiere zu füttern. (man)
* Name geändert