Rangelei und Provokationen im Gerichtssaal
Putin-Versteherin zu saftiger Geldstrafe verurteilt

Die prorussische Aktivistin Elena Kolbasnikova musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Sie billigt in zahlreichen Aussagen Straftaten. Noch im Verhandlungssaal eskalierte die Situation – es kam zu Wortgefechten.
Publiziert: 08.06.2023 um 18:55 Uhr
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Aktualisiert: 08.06.2023 um 21:26 Uhr
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Elena Kolbasnikova musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Köln verantworten.
Foto: IMAGO

Chaotische Szenen am Kölner Amtsgericht: Die prorussische Aktivistin Elena Kolbasnikova (48) wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Noch im Gerichtssaal kam es dabei zu einer Rangelei und mehreren Provokationen. Die Justizbeamten mussten schlichtend eingreifen, wie die «Berliner Zeitung» berichtet.

Die in Deutschland lebende Ukrainerin soll 2022 in einem Interview mit Bild TV Putins russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gebilligt haben. Das Interview fand an einer prorussischen Demonstration statt, die von Kolbasnikova mitorganisiert wurde. Dort behauptete sie, Putin sei kein Aggressor, vielmehr helfe er, den Krieg in der Ukraine zu beenden.

Anhänger und Gegner lieferten sich Rauferei

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Kolbasnikova an der Versammlung den russischen Angriffskrieg, der nach dem Völkerstrafrecht ein Verbrechen der Aggression darstellt, gebilligt habe. So habe sie den öffentlichen Frieden gestört.

Eine Stunde vor Beginn der Verhandlung erschienen die Anhänger der 48-Jährigen vor Gericht. Dort trafen sie auf ihre Gegner. Es kam zu starken Wortgefechten und gegenseitigen Provokationen zwischen den Lagern. Es soll gar zu einer kleinen Rangelei gekommen sein.

Meinungsfreiheit nicht grenzenlos

Kolbasnikova ist von ihrer Unschuld überzeugt. Sie wolle weitermachen und sei bereit, für die «Befreiung der Ukraine von den Nazis» bestraft zu werden, sagte sie vor Gericht. Die Verteidigung der Ukrainerin plädierte auf Freispruch. Der Anwalt sprach von einer «dunklen Stunde der Meinungsfreiheit». Ihre Aussage sei durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt.

In einer Medienmitteilung schreibt das Amtsgericht Köln, dass die Äusserungen trotz Meinungsfreiheit strafbar seien, da diese nicht grenzenlos gelte. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass die Angeklagte über keine Vorstrafen verfügt. Die gebürtige Ukrainerin möchte in Berufung gehen und das Urteil weiterziehen. Es ist noch nicht rechtskräftig. (ene)

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