Es ist ein heikler Fall, der sich in Konstanz abgespielt hat. An einem Tag im Juli geht Kriminalkommissar Andreas H.* mit seinen beiden Kindern in die Strandbadi Hörnle. Sie befinden sich im FKK-Bereich. Da beobachtet Andreas H. plötzlich, wie ein Badegast (65) das Handy zückt und damit Fotos von seinen beiden Kindern macht.
Im FKK-Bereich der Strandbadi ist es weder erlaubt, Kameras oder Smartphones mitzunehmen, geschweige denn zu fotografieren. Andreas H. stellt den Mann sofort zur Rede und verständigt seine Kollegen, wie der «Südkurier» berichtet. Der Badegast bestreitet, ein Foto gemacht zu haben und weigert sich, das Handy herauszurücken. Die beiden Männer beginnen zu streiten und werden sogar handgreiflich.
Als ein verständigter Polizist vor Ort eintrifft, durchsucht dieser das Handy und löscht das Nacktbild der Kinder. Laut Andreas H. soll der gerufene Polizist gesagt haben, dass es sicherlich nicht schön sei, nackt fotografiert zu werden, aber strafbar sei das nicht – es sei ja nichts weiter passiert.
Blosses Fotografieren der Kinder noch keine Straftat
Diese Aussage seines Berufskollegen schockiert Andreas H. angesichts eines möglicherweise pädophilen Straftäters. Er erstattet Anzeige gegen den Mann. Dieser zeigt Andreas H. wiederum wegen Körperverletzung an. Beide Verfahren laufen noch.
Die Behörde hat zudem ein Verfahren wegen Strafvereitelung gegen den Polizisten eingeleitet, der das Nacktbild einfach gelöscht hat. Dieses wurde nun aber wieder eingestellt. Der Grund? Laut der Staatsanwaltschaft stellt das blosse Fotografieren der Kinder keine Straftat dar.
Ausserdem habe es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Mann die Fotos gegen Entgelt herstellen oder verbreiten wollte. Zudem handle es sich in dem Fall nicht um Kinderpornografie. Dem Mann könne kein pädophiler Hintergrund unterstellt werden. Der Polizist, der die Nacktbilder gelöscht hat, habe somit rechtmässig gehandelt.
Vater kämpft weiter
Für Andreas H. sind diese Begründungen «rechtlich gesehen einfach nur ein schlechter Witz», wie er gegenüber der Zeitung sagt. Deshalb hat er Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass Fotos von nackten Kindern typischerweise von pädophilen Tätern erstellt und untereinander getauscht würden.
Die Beschwerde von Andreas H. wird nun von der Oberstaatsanwältin in Konstanz geprüft. Gibt sie dem Vater Recht, werden die Ermittlungen nochmals aufgerollt. (gin)