Ein Gericht in Grossbritannien hat nun dem Schweizer Geschäftsmann Martin S.* eine Entschädigungssumme von umgerechnet rund 164'000 Franken zugesprochen. Gut möglich, dass British Airways Martin S. später sogar noch mehr zahlen muss. Und das alles wegen einer Baileys-Pfütze.
Der verhängnisvolle Zwischenfall passierte im November 2017. Der Schweizer Geschäftsmann wollte am Flughafen Heathrow auf einen Flug nach Zürich. In der Nähe des Check-in-Desks von British Airways rutschte er auf verschüttetem Baileys – ein Whiskygetränk mit Rahmzusatz – aus und stürzte. Martin S. schlug heftig mit dem Kopf auf dem Boden auf. Er soll dabei sogar Hirnverletzungen erlitten haben.
British Airways bestreitet Fahrlässigkeit
Zehn Monate später musste er mit seiner Büromaterial-Firma Konkurs anmelden. Laut Natasha Jackson, seiner Anwältin, ist dies auf den Unfall am Londoner Flughafen zurückzuführen. Der Schweizer war auf der verschütteten Flüssigkeit ausgerutscht, wie das Gericht bestätigt. «Es zeigte sich, dass es sich dabei um Baileys-Likör handelte, das nicht aufgeputzt worden war», sagt Anwältin Jackson laut britischen Medien.
Die vom Gericht zugesprochene Wiedergutmachung kann unter Umständen noch erhöht werden. Dazu müssten Martin S. und seine Anwältin British Airways Fahrlässigkeit nachweisen. British Airways zeigt sich mit der Zahlung der umgerechnet 164'000 Franken als Wiedergutmachung für die erlittenen Verletzungen einverstanden, bestreitet jedoch, dass Fahrlässigkeit im Spiel war.
Erst Einbussen – dann Konkurs
Martin S. will nun anhand ärztlicher Gutachten beweisen, dass er aufgrund des Unfalls während Monaten beeinträchtigt war. Sein Geschäft habe empfindliche finanzielle Einbussen erlitten; der Konkurs sei letztendlich auf den Baileys-Ausrutscher zurückzuführen, so die Argumentation.
Das Gericht garantiert dem Schweizer die bisher vereinbarte Wiedergutmachung und will zu einem späteren Zeitpunkt über eine allfällige Erhöhung der Summe entscheiden. (noo)
* Name geändert