Firmen und Existenzen, ja ganze Lebenswerke fallen dem Corona-Regime zum Opfer. Wie die Unglücklichen entschädigt werden sollen, ist die grosse politische Streitfrage. Einig sind sich viele, dass die derzeitige öffentliche Hilfe nicht reicht.
Jetzt schlägt ein Unternehmer einen ganz anderen Weg ein: Der Zürcher Immobilientycoon Urs Ledermann (65) will die finanzielle Wiedergutmachung auf dem juristischen Weg erstreiten. Ledermann hat am 12. Januar beim Eidgenössischen Finanzdepartement eine Staatshaftungsklage eingereicht. Er fordert vom Bund acht Millionen Franken.
Anlass für das «Gesuch um Leistung von Schadenersatz und Genugtuung», das SonntagsBlick vorliegt, ist das Drama um das Textilreinigungsunternehmen Cleaning Store Company. Sein Schwiegervater hatte die Firma 1965 gegründet. Ledermann baute sie zusammen mit den heutigen Besitzern, Tochter Laura Nogatsch und Schwiegersohn Michel Nogatsch, zum ökologisch orientierten Geschäft mit acht Filialen sowie 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Bis Corona kam und der Bundesrat die Wirtschaft herunterfuhr.
Ende 2020 waren es noch rund 45 Mitarbeitende. Im Januar 2021 sind es 35.
Todesstoss für viele Betriebe
Wie Ledermann im Gesuch ausführt, seien Umsatz und Wert der Unternehmung «massiv eingebrochen». Detailliert errechnete er die Schadenssumme von acht Millionen. Aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen und trotz «massiven Eingriffen in den Geschäftsbetrieb zur Eindämmung des Verlustes durch die Eigentümerschaft», so heisst es, «wurde 2020 praktisch das ganze Eigenkapital vernichtet». Nur dank Covid-Krediten, Kurzarbeit und Liquiditätszuschüssen der Besitzer von einer Million Franken gebe es das Unternehmen überhaupt noch. «Die Covid-Eingriffe des Bundesrates bedeuten für viele Betriebe den Todesstoss.» Das bittere Fazit: «Die staatlichen Massnahmen des Bundesrates haben die bisher prosperierende Cleaning Store Company nach und nach zerstört.»
Ob Ledermanns Klage eine Chance hat, steht in den Sternen. Mit Sicherheit hat sie Signalwirkung. Sie gleicht in weiten Teilen einer Grundsatzkritik an der staatlichen Pandemie-Politik. Über seinen Anwalt, den Berner Fürsprecher Patrik Kneubühl, lässt der Investor ausrichten, es gehe ihm um einen würdigen Umgang mit den Älteren, um eine Gesundheitspolitik, die sich auf das Wesentliche konzentriere – ein funktionsfähiges Gesundheitssystem und der Schutz der Schwächsten – aber auch um den Erhalt der hiesigen KMU-Landschaft, das «Rückgrat der Schweiz».
Bei allem Respekt vor der Seuche solle die Politik nicht «ständige Panik-Informationen» verbreiten, so Ledermann, sondern das Land aus der Krise führen und die Bevölkerung beruhigen, ihr Perspektiven geben.
Die Klage ist die erste dieser Art in der Schweiz und könnte dereinst Präzedenzcharakter haben. Der Bundesrat muss innert dreier Monate Stellung nehmen. Sollte Ledermann scheitern und die Sache weiterziehen, wird das Bundesgericht darüber entscheiden.
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