Luxuslady verliert gegen Luxushotel
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Kein Geld für Schmuckdiebstahl:Luxuslady verliert gegen Luxushotel

Gstaader Nobelherberge zahlt nicht für Schmuckdiebstahl
Luxuslady verliert gegen Luxushotel

Dieses Verfahren hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack bei allen Beteiligten. Nachdem die Millionärin Adriana von Baillou in einer Gstaader Nobelherberge beklaut wurde, weist das Gericht in Thun BE nun die Klage gegen das Hotel ab. Die Grande Dame ist den Tränen nah.
Publiziert: 20.01.2021 um 01:15 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2021 um 17:28 Uhr
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Adriana von Baillou ist eine bekannte deutsche Unternehmerin. Ihr Erfolgsprodukt ist die Fusscreme Ellgy.
Foto: Luisa Ita
Luisa Ita

Die reiche Deutsche Adriana von Baillou kann gestern ihre Tränen im Gerichtssaal in Thun BE kaum zurückhalten. «Ein Goldring war unter dem Diebesgut. Er war ein Geschenk meiner verstorbenen Schwester», sagt sie mit brüchiger Stimme.

Im August 2016 gönnte sich die Millionärin zwei Nächte im Fünf-Sterne-Hotel Le Grand Bellevue in Gstaad BE. Nach einem Spa-Besuch stellte sie mit Schrecken fest: Ihr Schmuck war verschwunden! Rund 60 Teile im Wert von über 16'000 Franken.

Luxuslady gegen Luxushotel

Ein Jahr später schnappte die Polizei den Meister-Dieb Mohamed A.* (57). Nach nur wenigen Stunden Haft wurde der Kriminaltourist aus Frankreich aber schon wieder entlassen und später per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Unternehmerin wurde auf den Zivilweg verwiesen.

Daher hiess es dann gestern: Luxuslady gegen Luxushotel. Da die Versicherung der Unternehmerin aufgrund fehlender Einbruchsspuren nämlich nicht zahlte, will sie nun Schadenersatz vom Hotel.

Wie hoch ist der Schaden wirklich?

Der Luxus-Palast wiederum fordert die Abweisung der Klage. Sie beschuldigen die Grande Dame, die Türe nicht abgeschlossen zu haben. Zudem zweifelt der Vertreter des Hotels auch an der Höhe der Schadenssumme.

Im Plädoyer rechnet er trocken vor: «Mittlerweile sind wir mit Zinsen bei 20'000 Franken. Am Anfang war noch die Rede von 6200 Franken. Es fällt schon auf, wie sich diese Summe mit der Zeit entwickelt hat.»

Millionärin blitzt ab!

Auch das Gericht glaubt nicht, dass Adriana von Baillou die Türe abgeschlossen hat. Es weist am späten Abend die Klage ab.

Das Bellevue muss der Deutschen daher einzig 1000 Franken zahlen – es greift nur die Kausalhaftung. Diese besagt, dass der Hotelier seinen Gast in einem derartigen Fall mit diesem Maximalbetrag entschädigen muss – auch wenn ihn überhaupt keine Schuld trifft.

Die Unternehmerin, die extra aus Frankfurt zum Prozess angereist war, kann das Urteil nicht fassen: «Ich bin einfach nur enttäuscht!»

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