Als Frederick W.* (†91) 2020 starb, vermachte er sein ganzes Vermögen – mehr als 550'000 Franken – an seine beiden noch lebenden Kinder. Seine Enkelinnen schloss er dabei beinahe komplett aus. Der Grund: Sie hätten ihn zu wenig oft im Spital besucht, als er dreimal mit einer Lungenkrankheit eingeliefert worden war.
2015 war Frederick W. Junior, das dritte Kind des 91-Jährigen, aus nicht bekannten Gründen gestorben. Er hinterliess insgesamt fünf Töchter: Carol G., Angela S., Amanda H., Christine W. und Janet P. Alle gingen beinahe leer aus, sie bekamen gerade einmal 500 Pfund von Frederick W., was knapp mehr als 550 Franken entspricht.
Die Enkelinnen zogen den Entschluss ihres toten Grossvaters an das High Court von Grossbritannien weiter. Sie hätten Anrecht auf rund ein Drittel des Vermögens. Zudem hätten die zwei noch lebenden Kinder von Frederick W., Tante Susan und Onkel Terry, ihren Grossvater beeinflusst, die Töchter auszuschliessen. Nachdem Frederick W. Junior 2015 verstorben war, verstritt sich die Familie.
Er beschwerte sich bei seiner Tochter
Der Grossvater verlor den Kontakt zu beinahe allen Enkelinnen, nur zu seinen zwei Kindern Susan und Terry pflegte er ein gutes Verhältnis. Das sei auch der Grund gewesen, warum die fünf den kranken Frederick W. nie im Spital besucht hatten. Doch Richter James Brightwell des High Court wollte davon nichts wissen: Er schmetterte ihre Klage entschieden ab. «Einige vertreten die Ansicht, dass wenn ein Kind des Erblassers stirbt, dieser dazu verpflichtet ist, den Nachlass an die Enkelkinder zu geben. Die Entscheidung, dies jedoch nicht zu tun, ist eine Vorkehrung, die jeder vernünftiger Erblasser treffen könnte.»
Gegenüber Susan soll sich Frederick W. immer wieder beschwert haben, dass sich die Familie von Frederick W. Junior nie um ihn kümmern würde. «Angesichts der veränderten Umstände nach dem Tod von Frederick W. Junior und des begrenzten Kontakts ist es höchstwahrscheinlich, dass Frederick von den fünf Antragstellerinnen enttäuscht wurde», fuhr der Richter fort. Unter diesen Umständen erklärte der Richter das Testament des verstorbenen Grossvaters 2018 für gültig. (mgf)
* Name bekannt