32'000 Euro erben. Das klingt für viele nach einem Glücksfall. Doch für einen Rentner in Nordrhein-Westfalen (D) bedeutet das in erster Linie nur eine höhere Steuerrechnung. Das wäre an sich kein Problem – hätte er sein Erbe bereits ausgezahlt bekommen. Doch die Summe ist noch nicht bei ihm angekommen, die Rechnung für die höhere Steuer aber schon. Nun muss er das Geld woanders auftreiben, wie die «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» schreibt.
Vier Jahre hat es gedauert, bis das Nachlassgericht die drei möglichen Erben gefunden hatte. Ein Cousin des Rentners war 2019 gestorben und hatte einen grossen Nachlass hinterlassen. Bis jetzt hatte der Deutsche von einer Rente in der Höhe von rund 1025 Euro gelebt. Neu soll er 3780 Euro Steuern zahlen – und das ohne das Geld des Erbes. Dieses erhält der Rentner erst, wenn alle involvierten Personen ihr Erbe antreten. Für den Rentner ist unklar, wie er die Summe bezahlen soll.
«Ein Erbfall ist dem Finanzamt anzuzeigen»
Die Oberfinanzdirektorin in Nordrhein-Westfalen erklärt, dass die Steuerfestsetzung unabhängig davon ausgemacht wird, ob der Nachlass bereits ausbezahlt worden ist oder nicht. «Ein Erbfall ist dem Finanzamt anzuzeigen», sagt sie der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung». Wenn man die höhere Steuer nicht fristgemäss bezahlt, entsteht ein sogenannter Säumniszuschlag. Heisst für den deutschen Rentner: Er wird vermutlich sogar noch mehr blechen müssen. Und das so lange, bis das Erbe endlich ausbezahlt wird.
In der Schweiz geben die Kantone selbst ihre jeweilige Erbsteuer an, wobei der Kanton Obwalden und der Kanton Schwyz keine Erbsteuer verlangen.