In der Hackordnung im Knast stehen Sexualstraftäter ganz unten. Das bekommt offenbar auch der Hauptverdächtige im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine «Maddie» McCann, Christian B.* (45), zu spüren. Der Deutsche sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe im niedersächsischen Oldenburg ab, unter anderem wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin.
In einem 14-seitigen Brief an den niedersächsischen Landtag übt sich Christian B. in Selbstmitleid: Er werde von Mithäftlingen mit «Beleidigungen, Beschimpfungen und Morddrohungen» eingedeckt, zitiert ihn «Spiegel». «Ich isoliere mich zwangsweise selbst, da die Wahrscheinlichkeit eines tätlichen Angriffs von Mitgefangenen hoch ist.» Etwa 23 Stunden verbringe er darum in seiner Zelle. Das sei «Folter».
Fehlender Kaffeeweisser, verbotene Stifte
In seiner umfangreichen Haftbeschwerde listet Christian B. derart viele Kritikpunkte auf, dass das um Stellungnahme gebetene Justizministerium diese in 16 Kategorien – von «a) Haftbedingungen» bis «p) Beschwerden über das Verhalten von Mitarbeitern» – ordnen musste.
B. beschwert sich dabei unter anderem über fehlenden Kaffeeweisser, den Rahm- oder Milchersatz, der üblicherweise bei Automaten verwendet wird. Zudem regt sich der Sexualstraftäter auf, dass er von seinem Anwalt mitgebrachte Stifte nicht verwenden durfte und stattdessen welche im Gefängnisladen kaufen musste.
Beim Arbeiten hatte er Angst
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, sollte Christian B. im vergangenen März in der Schlosserei des Gefängnisses arbeiten. Doch der 45-Jährige hatte Angst. «Sollte irgendein Mitgefangener aufgrund von Halbwissen oder warum auch immer der Meinung sein, mich ernsthaft körperlich verletzen oder gar töten zu wollen, so ist die Schlosserei der idealste Ort dafür», hält er fest. Überall liege Werkzeug herum und es sei möglich, «in wenigen Sekunden eine scharfe Klinge anzufertigen». Nach vier Tagen wurde der Versuch beendet, Christian B. im Gefängnis zu beschäftigen.
Vollzugsbeamte fanden bei einer Durchsuchung seiner Zelle eine Rasierklinge, die in einem Anspitzer versteckt war, sowie acht «stabile Holzspiesse». Laut einer Einschätzung der Gefängnisverwaltung deuten sich «psychopathische Züge» bei Christian B. an. Die gefundenen Gegenstände wurden daher als problematisch eingestuft.
Keinen Kontakt zu anderen Insassen mehr
Die Haftbeschwerde von Christian B. hatte keinen Erfolg. Der Petitionsausschuss des Landtags folgte der Stellungnahme des Justizministeriums und wies die Beschwerde zurück. Allerdings verlegte ihn die Anstaltsleitung inzwischen auf die Sicherheitsstation, wo er keinen Kontakt zu Mitgefangenen hat.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verdächtigt Christian B., der Mörder der damals dreijährigen Maddie zu sein, die im Mai 2007 aus einer Ferienwohnanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwand. B. bestreitet, etwas mit dem Fall zu tun zu haben. Den Ermittlern zufolge sollen materielle Beweise für Maddies Tod existieren. Doch der Öffentlichkeit wurden diese bis heute nicht präsentiert. Vor Gericht wurde der Fall Maddie bisher nicht verhandelt. (noo)
* Name bekannt