Die Jury hat entschieden: Donald Trump (76) ist des sexuellen Missbrauchs und der Verleumdung schuldig. Das ist das Urteil der neun Geschworenen im Vergewaltigungsprozess. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde abgewiesen.
Die Jury hat Trump am Dienstag zu einem Schmerzensgeld von fünf Millionen US-Dollar verurteilt. Da es sich um einen Zivilprozess handelt, muss Trump keine Gefängnisstrafe fürchten.
«Trump hat mich vergewaltigt»
Die US-Autorin Jean Carroll (79) hat dem Ex-US-Präsidenten beim Zivilprozess Vergewaltigung vorgeworfen. «Trump hat mich vergewaltigt», sagte sie vor zwei Wochen in New York über die mutmassliche Tat Trumps Mitte der 1990er-Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus. Sie schilderte der Jury übereinstimmenden Medienberichten zufolge, wie Trump sie zunächst ansprach und um Hilfe bei einem Geschenk für eine Freundin bat.
Daraufhin habe er ihr signalisiert, mit ihm in eine Umkleidekabine zu gehen. Dort habe er sich Carrolls Darstellung zufolge dann an sie gedrückt und sei erst mit den Fingern und dann mit seinem Penis in die Schriftstellerin eingedrungen.
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Carroll erzählte weiter, sie habe Trump schliesslich weggestossen und sei aus dem Kaufhaus geflohen. «Ich habe mich geschämt – ich dachte, es wäre meine Schuld», sagte Carroll der «New York Times» zufolge. Nach dem Vorfall sei sie unfähig gewesen, romantische Beziehungen einzugehen.
Trump reagiert auf Urteil
Wenige Minuten nach der Urteilsverkündung äussert sich Donald Trump gegenüber Fox News: «Ich habe absolut keine Ahnung, wer diese Frau ist.» «Das Urteil ist eine Schande. Es ist die Fortsetzung der grössten politischen Hexenjagd der Geschichte», poltert Trump weiter. Er werde Berufung gegen das Urteil einlegen.
Der Anwalt von Ex-US-Präsident Donald Trump hat umgehend die Berufung gegen das Urteil angekündigt. Sein Mandant sei «bereit, weiterzumachen. Er wird mit einer Berufung dagegen ankämpfen», sagte Anwalt Joseph Tacopina am Dienstag vor dem Gerichtsgebäude über seinen Mandanten. Er begrüsse, dass die Zivilklage wegen Vergewaltigung abgewiesen wurde, so Tacopina weiter. Das Urteil sei aber inkonsistent – auch das Gericht sei voreingenommen gewesen.
Die Anwältin der Autorin hat den Ausgang des Verfahrens begrüsst. «Wir sind sehr zufrieden», sagte Roberta Kaplan (57) am Dienstag beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in New York an der Seite ihrer Mandantin. Caroll selbst äusserte sich vor dem Gerichtsgebäude nicht.
Niedrigere Schwelle als bei Strafprozessen
Trumps Anwalt wies die Vorwürfe während der Verhandlungen zurück. Die Anschuldigungen seien «unvorstellbar» und «unglaubwürdig». Trump sei zu diesem Zeitpunkt bereits als Immobilienunternehmer prominent gewesen, sodass eine solche Tat nicht unbemerkt geblieben wäre.
Carroll forderte von Trump eine Entschädigung wegen Körperverletzung sowie Verleumdung. Die heute 79-Jährige hatte ausgesagt, dass sie nach dem Vorfall nicht mehr fähig gewesen sei, romantische Beziehungen zu führen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Trump, der 2024 wieder Präsident werden will und sich für die republikanische Nominierung bewirbt, war zum Prozess nicht persönlich angereist.
Bei zivilen Verfahren gilt in den USA für einen Schuldspruch eine niedrigere Schwelle als bei Strafprozessen: Ein solcher bedeutet im Zivilrecht, dass die Juroren eine Tat als eher wahrscheinlich denn als eher unwahrscheinlich ansehen. Bei Strafprozessen muss die Schuld hingegen zweifelsfrei erwiesen sein. (bab/SDA)