Jetzt klagen sogar Einheimische
Italien verhängt schon wieder Knallhart-Regeln an Stränden

Touristen und Anwohner sind empört: Die italienischen Behörden verbieten das Mitbringen eigener Lebensmittel an den Strand. In einer für Touristen ohnehin schon teuren Region ist das Verbot für viele ein Ärgernis.
Publiziert: 17.08.2023 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 17.08.2023 um 13:38 Uhr
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Strenge Vorschriften an den Stränden von Apulien sorgen für Entsetzen.
Foto: Getty Images

Seit Wochen verhängen die italienischen Lokalregierungen immer neue Verhaltensregeln für die Strände in den Touristenregionen. An manchen Orten gilt Reservationspflicht, an einigen Stränden wurde ein Tüechli-Verbot erlassen.

Wie die italienische Tageszeitung «La Repubblica» berichtet, gilt an den Stränden der Adriaküste seit neustem ein weiteres Knallhart-Verbot. So ist es in der Region Apulien untersagt, eigenes Essen und Trinken ans Meer mitzubringen.

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Diese Regelung sorgt nicht nur bei Touristen für Unmut. Erstmals zeigen sich auch die Anwohner verärgert. Die Regeln würden viel zu weit gehen, monieren sie in der «Repubblica». Denn die Region sei für Reisende ohnehin schon teuer. Mittlerweile sollen einige Einwohner sogar eine Klage vor Gericht eingereicht haben.

Neben den strengen Vorschriften dominieren hohe Preise in der Region: 30 Euro kostet ein Eintritt im Beach Club Mar Village in Giovinazzo, berichtet die Zeitung. Im beliebten Ferienort Monopoli muss man für einen Platz in der ersten Reihe am Lido Santo Stefano sogar 100 Euro bezahlen.

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Auch der Tourismusverband hat für die hohen Preise kein Verständnis. «Letztendlich kostet ein einfacher Sonntag am Strand für eine Familie etwa 250 bis 300 Euro. Das liegt daran, dass den privaten Strandbetreibern keine Grenzen gesetzt wurden. Sie verlangen bis zu 25 Euro für einen Salat und auch die Eintritte werden immer höher». Das Verbot für Badegäste, Essen mitzubringen, sprengt laut dem Verband «alle bisher da gewesenen Grenzen.»

Ob die Lokalregierung auf die heftige Kritik reagiert, ist noch unklar. (gs)

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