Ein Thurgauer Reichsbürger wehrte sich vor Gericht gegen eine Pfändung des Kantons Thurgau. Die irre Begründung: Die Pfändung verstosse gegen Völkerrecht, da er ein Indigener des angeblichen Volks der «Germaniten» sei.
Seinen Wohnsitz im Kanton Thurgau sieht er als traditionelles, indigenes Stammesgebiet. Deshalb gelte das Schweizer Recht für ihn nicht, so seine Begründung. Als Indigener unterstehe er nicht dem «zivilen Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft», hatte er argumentiert. Die Pfändung sei nicht rechtens und verstosse gegen das Völkerrecht.
«Toxische Bereicherung samt Drohung»
Wie das «Tagblatt» berichtet, bezog sich der Mann dabei unter anderem auf eine nicht rechtlich bindende Deklaration für indigene Völker der Uno. Der Thurgauer sah die Pfändungsankündigung des Kantons als «toxische Bereicherung samt Drohung mit gewaltsamer Vorführung des indigenen Menschen». Da Völker- über dem Bundesrecht stehe, stelle die Pfändungsankündigung des Kantons einen Strafbestand nach Völkerrecht dar.
Sowohl das Obergericht Thurgau als auch das Bundesgericht wiesen die Beschwerde des «Ureinwohners» ab. Aus der völkerrechtlichen Souveränität der Schweiz folge die staatliche Zuständigkeit zur Rechtsetzung, heisst es in einer Mitteilung des Obergerichts vom Mittwoch. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beruhe auf dem Territorialitätsprinzip. Weil der angeblich indigene «Germanit» unbestritten in der Schweiz lebt, wird er auch hier betrieben.
Im Wesentlichen stelle der Beschwerdeführer bloss sein Gedankengut dar, «das den Reichsbürger- und ähnlichen Staatsverweigerer-Bewegungen» zuzuordnen sei, heisst es weiter. Die Bewegung der Germaniten wurde vor rund 15 Jahren in Baden-Württemberg (D) gegründet. Ihre Argumentation ist gleich wie jene der Reichsbürger: Deutschland sei kein rechtmässiger Staat. Mitglieder geraten daher häufig in Konflikt mit staatlichen Institutionen – auch in der Schweiz. (noo)