Irrer Fall in den USA
Amokläufer verklagt Staat wegen missglückter Hinrichtung

In den USA geht ein Mörder, der zum Tode verurteilt wurde, vor Gericht. Der Grund: Seine Hinrichtung ging daneben. Die Beamten fanden einfach keine Vene für das tödliche Gift.
Publiziert: 13.10.2022 um 16:34 Uhr
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Aktualisiert: 14.10.2022 um 08:33 Uhr
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Am 22. September sollte der Amokläufer Alan M. mittels einer tödlichen Injektion hingerichtet werden. Ohne Erfolg.
Foto: Keystone-SDA

Er sollte sterben. Alan M.* (57) hatte 1999 an seinem Arbeitsplatz bei einem Amoklauf drei Menschen getötet. Beim anschliessenden Prozess wurde er zum Tode verurteilt. Doch die Hinrichtung am 22. September lief anders als geplant – sie endete nicht mit dem Tod von M. Der verurteilte Mörder zieht nun vor Gericht. Der 57-Jährige verklagt den US-Bundesstaat Alabama, wie «ABC» berichtet.

Seine Anwälte bezeichnen die versuchte Hinrichtung als körperliche und seelische Qual und fordern, dass es keinen zweiten Hinrichtungsversuch gibt. Angesichts dieser Panne müsse er weiterleben. Laut seinen Anwälten wurde M. gegen 22 Uhr in die Hinrichtungskammer geführt. Nachdem er auf der Trage festgeschnallt wurde, sollen zwei Gefängnisangestellte vergeblich versucht haben, eine Vene zu finden, um ihm die tödliche Spritze zu injizieren. Sie «stachen mit Nadeln wiederholt in seine Arme, Beine, Füsse und Hände, wobei sie einmal eine Handy-Taschenlampe benutzten, um nach einer Vene zu suchen», heisst es in den Gerichtsdokumenten.

Ein dritter Beamter sei hinzugekommen und habe begonnen, dem Häftling in den Nacken zu schlagen, um offenbar dort nach einer Vene zu suchen. Nach vergeblichen Versuchen beendeten die drei Männer die «Qualen» und verliessen die Todeskammer.

Man liess ihn senkrecht an der Trage hängen

Der Verurteilte wurde daraufhin von einem Gefängnisbeamten in eine senkrechte Position versetzt. Laut Alan M. habe er dort etwa 20 Minuten lang gehangen, bis er heruntergelassen wurde und man ihm sagte, dass seine Hinrichtung abgebrochen werden müsste.

«Herr M. war übel, er fühlte sich desorientiert und verwirrt», heisst es in den Gerichtsunterlagen. «Er war zutiefst beunruhigt über den Anblick der Staatsbediensteten, die ihn aus dem Beobachtungsraum schweigend anstarrten, während er senkrecht an der Trage hing.» Auch einige seiner Wunden haben immer noch geblutet.

In einer früheren Gerichtsanhörung sagte der 159 Kilogramm schwere Alan M. aus, dass medizinisches Personal immer Schwierigkeiten habe, an seine Venen heranzukommen. Deswegen habe er auch durch Stickstoffhypoxie hingerichtet werden wollen, eine neu zugelassene Hinrichtungsmethode, die der Staat bislang noch nicht ausprobiert habe.

Hinrichtungen in Alabama scheitern immer wieder

Die Anwälte des Amokläufers wollen nun den zweiten Versuch seiner Hinrichtung stoppen. Alabama habe M. «genau die unnötige und mutwillige Zufügung von Schmerzen angetan, die der achte Zusatzartikel verbieten soll». Die langen Qualen seien eine Zumutung. «Was ist denn nach Ansicht des Beklagten eine verfassungskonforme Zeitspanne, um jemanden mit Nadeln zu stechen, um ihn zu töten?», so die Anwälte des Killers.

Ausserdem sei es nicht das erste Mal, dass eine intravenöse Hinrichtung in Alabama scheitere. Bei der Exekution von Joe J. im Juli 2022 habe es mehr als drei Stunden gedauert, bis sie beginnen konnte. Die Hinrichtung von Doyle H. (†64) sei ebenfalls abgesagt worden, nachdem es nicht gelungen war, einen intravenösen Zugang zu legen. H. starb 2021, allerdings an den Folgen einer Krebserkrankung. (hei)

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