«Wir sollten ihm bei seiner Verteidigung helfen und erzählen, was für ein guter Mensch er sei. Die deutsche Polizei und die Staatsanwaltschaft seien hinter ihm her und würden ihn als Monster darstellen», berichtet ein alter Bekannter von Christian B.* (46) dem «Mirror».
Offenbar versucht der Deutsche gerade, alte Freunde zu rekrutieren, die ihm beim Prozess helfen sollen. Denn: Der 46-Jährige gilt als Hauptverdächtige im Fall der verschwundenen Maddie McCann.
Entscheidender Beweis fehlt
Das Mädchen war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem nur wenige Meter entfernten Restaurant zu Abend assen. Trotz internationaler Fahndung wurde der Fall nie aufgeklärt, vom britischen Mädchen fehlt bis heute jede Spur.
Die Ermittler sind sich sicher: Christian B. ist schuldig. Der entscheidende Beweis fehlt allerdings.
Mindestens zwei seiner Freunde in Portugal haben in den vergangenen Monaten verzweifelte Briefe von ihm erhalten. Darin bittet der 46-Jährige sie um Unterstützung, falls er sich wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe auf Kinder vor Gericht verantworten müsse.
Anklage wurde fallengelassen
«Als wir Anfang der 2000er-Jahre mit ihm zusammen waren, war das alles ein Geheimnis. Wir wussten nicht, dass er pädophil ist. Aber jetzt hat er keine Chance mehr, dass sich jemand vor Gericht für ihn einsetzt», so der frühere Bekannte. Die Briefe des Angeklagten schockieren die ehemaligen Freunde sichtlich. Denn jahrelang hätten sie nichts von ihm gehört. Sie empfinden die Bitte von B. als ungeheuerlich, da sie nun alle über seine Vergangenheit Bescheid wüssten.
B. verbüsst aktuell in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vergewaltigung in Portugal im Jahr 2005. Parallel klagte ihn die Staatsanwaltschaft Braunschweig im vergangenen Jahr wegen mehrerer weiterer Sexualverbrechen an, die er zwischen 2000 und 2017 ebenfalls in Portugal begangen haben soll.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben, weil B. 2016 dort wohnte. Sein Anwalt Friedrich Fuelscher argumentierte jedoch, dass er tatsächlich in Neuwegersleben (Niedersachsen) wohnte. Das Gericht gab ihm recht – die Staatsanwaltschaft will das Urteil jedoch kippen. Auf Hilfe seiner ehemaligen Freunde könnte der Angeklagte jedoch vergeblich hoffen. (gs)
* Name bekannt