Dieser Fahrplan birgt für Bus-Passagiere einige Tücken: Drei Mal am Tag fährt die deutsche Buslinie 400 von Annaberg-Buchholz durch die Sächsische Schweiz nach Dresden. Doch: Wer den Bus besteigen will, sollte sich vorgängig über Ein- und Ausstiegsregeln informieren. Denn es gibt Haltestellen, bei denen – je nach Fahrtrichtung – nur das eine oder das andere erlaubt ist. Wer nach Dresden fährt, darf an ausgewählten Haltestellen nur aussteigen. Kehrt der Fahrgast nach Annaberg zurück, darf er an ebendiesen Haltestellen nur ein- nicht aber aussteigen. Selbst, wenn Passagiere an besagten Haltestellen warten, fährt der Chauffeur vorbei, wenn kein Fahrgast im Bus den Halteknopf betätigt.
Ein «Bild»-Reporter hat den Selbsttest gewagt und tatsächlich: Als er an einer «verbotenen» Haltestelle aussteigen will, weist ihn der Busfahrer darauf hin, dass das nicht erlaubt ist. Konkret handelt es sich um sechs Haltestellen, die gemäss Zeitung «besonderen behördlichen Auflagen unterliegen». Grund für die Verwirrung sind unterschiedliche Landkreise, in denen die Bushaltestellen liegen.
Fehlende Finanzierung ist schuld
Auf Anfrage der «Bild» verweist ein Sprecher des Regionalverkehrs auf die «konzessionsrechtliche Genehmigung». Diese beinhalte die «eingeschränkte Bedienung der benannten Haltestellen». Betroffenen Anwohnern bleibt nichts anderes übrig, als den Landkreis zu wechseln – je nachdem, ob sie ein- oder aussteigen wollen.
So kompliziert die Busregeln der Linie 400 scheinen, so simpel ist der Grund, der hinter dieser Praxis steckt: Offenbar finanzieren nur bestimmte Landkreise die Linie 400 mit. «Der Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Stadt Dresden geben nichts dazu, wohl deshalb werden die Fahrgäste hier bestraft», schreibt «Bild». Dresden würde sich an einer konkurrierenden Buslinie finanziell beteiligen, erklärt der Bürgermeister gegenüber der Zeitung. Bloss: Diese Linie endet 66 Kilometer vor der Endstation der Linie 400. (sam)