Die Taten von Inzest-Täter Josef Fritzl (88) sind kaum zu beschreiben. Von 1984 bis 2008 hielt er seine Tochter in einer unterirdischen Wohnung in der österreichischen Kleinstadt Amstetten gefangen. Während dieser Zeit missbrauchte und vergewaltigte er sie vielfach und zeugte mit ihr insgesamt sieben Kinder. Am Donnerstag kommt es zum Paukenschlag: Josef Fritzl wird aus dem Massnahmenvollzug bedingt entlassen. Das heisst: Er bleibt zwar in Haft – kommt aber in eine normale Zelle.
Der 88-Jährige und seine Anwältin Astrid Wagner strebten das Ende des Massnahmenvollzugs an. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Fritzl war 2009 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden und in eine Anstalt eingewiesen – die strengste Strafe, die es in Österreich gibt.
Am Donnerstag wurde über seine Verlegung aus dem Massnahmenvollzug von der Justizanstalt Stein in eine normale Zelle entschieden. Das könnte der Auftakt zu einer späteren, völligen Entlassung aus der Haft sein, wie «Krone.at» schreibt. Denn: Gefährlich sei Fritzl nicht mehr – zu dem Entschluss kam Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner Ende 2023. Seine schwere Demenz würde die Abnormität des 88-Jährigen überlagern.
Star-Anwältin zufrieden
Fritzls Sexualtrieb sei komplett erloschen und er sei ungefährlich, wie heute.at das Gutachten zitiert. Aufgrund seines hohen Alters habe er auch Anzeichen eines «Gehirnabbaus».
«Er wird jetzt zurück in die Justizanstalt gebracht», sagte Wagner nach dem Urteil. Die Staatsanwaltschaft hätte keine Erklärung abgegeben. Die Star-Anwältin ist mit der Entscheidung zufrieden. «Wir waren erfolgreich. Es ist doch eine lange Anhörung gewesen. Er hat noch einmal erzählt, wie er bereut, was er getan hat. Er war eigentlich den Tränen nahe. Zusammengefasst ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass mein Mandant tatsächlich nicht mehr gefährlich ist.»
Die neue Verhandlung zog Reporter aus aller Welt an und löste nach Veröffentlichung des Urteils ein grosses Beben aus. Zunächst war nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. (ene)