Hatte die erste Runde der Präsidentschaftswahlen gewonnen – dann wurde der Urnengang annulliert
Rumäniens Wahlkommission weist Kandidatur von Georgescu ab

Der kremlfreundliche rumänische Politiker Calin Georgescu darf nicht bei der rumänischen Präsidentenwahl im Mai antreten. Die Wahlkommission wies seine Kandidatur ab, was zu Protesten seiner Anhänger führte. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Publiziert: 09.03.2025 um 19:50 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2025 um 21:27 Uhr
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Der kremlfreundliche rumänische Politiker Calin Georgescu darf nicht bei der rumänischen Präsidentenwahl im Mai antreten.
Foto: AFP

Auf einen Blick

  • Rumänische Wahlkommission weist Kandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu ab
  • Georgescus Anhänger durchbrachen Polizeiabsperrung vor dem Sitz der Wahlkommission
  • Georgescu legte 324'000 Unterstützungserklärungen vor, 200'000 wären gesetzlich erforderlich gewesen
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu (62) für die Präsidentenwahl im Mai abgewiesen. Das Gremium sprach sich mit zehn zu vier Stimmen für den Beschluss aus, berichteten rumänische Medien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Über die zu erwartende Berufung muss das Verfassungsgericht bis Mittwoch entscheiden.

Nach Bekanntwerden des Beschlusses durchbrachen erboste Anhänger Georgescus die Polizeiabsperrung vor dem Sitz der Wahlkommission. Der kremlfreundliche Rechtsextremist hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde wegen Unregelmässigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

1200 Einsprüche gegen Kandidatur

Georgescu hatte am Freitag seine Kandidatur bei der Wahlkommission angemeldet. Er hatte 324'000 Unterstützungserklärungen vorgelegt, 200'000 hätten dem Gesetz zufolge gereicht. Bis Sonntagnachmittag trafen bei der Kommission 1200 Einsprüche gegen seine Kandidatur ein. Ihre Abweisung habe die Wahlkommission mit unvollständig eingereichten Unterlagen begründet, hiess es in den Medienberichten.

Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Georgescu spielten demnach bei der Entscheidung keine Rolle. Die rumänische Staatsanwaltschaft hat Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen den Rechtsextremisten eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmässige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuss.

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