Verfassungsgericht entscheidet
Präsidentenwahl in Rumänien muss wiederholt werden

Die Präsidentenwahl in Rumänien muss wiederholt werden. Das hat das Verfassungsgericht nach eigenen Angaben entschieden.
Publiziert: 06.12.2024 um 14:45 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2024 um 21:41 Uhr
Das Verfassungsgericht in Rumänien hat entschieden, dass die Wahlen wiederholt werden müssen.
Foto: AP/dpa
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AFP und SDA

Das Oberste Gericht Rumäniens hat am Freitag die Präsidentschaftswahl vollständig annulliert. «Das Verfahren zur Wahl des Präsidenten von Rumänien wird komplett neu aufgenommen», teilte das Verfassungsgericht mit. Es habe die Entscheidung getroffen, «um die Korrektheit und Rechtmässigkeit des Wahlprozesses sicherzustellen».

Einen Tag zuvor war der in der nun für ungültig erklärten Wahlrunde siegreiche, rechtsextreme und kremlfreundliche Kandidat Calin Georgescu (62) wegen seines Wahlkampfs auf der Online-Plattform Tiktok ins Visier der Justiz geraten. Die oberste Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben Ermittlungen dazu aufgenommen.

Sie bezieht sich dabei auf Angaben der rumänischen Geheimdienste und anderer Sicherheitsorgane, die am Vortag auch öffentlich gemacht worden waren. Rumäniens Auslandsgeheimdienst SIE geht davon aus, dass von Russland gesteuerte Manipulationen zu Georgescus Erfolg beigetragen haben.

Noch kein neuer Wahltermin

Georgescu hatte in der ersten Runde der Präsidentenwahl vom 24. November völlig überraschend die meisten Stimmen auf sich vereint. Auf Platz zwei kam die konservativ-liberale Politikerin Elena Lasconi. Am Sonntag sollte es eine Stichwahl zwischen beiden Kandidaten geben, diese findet nun nicht statt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zielen darauf ab, ob bei Georgescus Tiktok-Kampagne die Wähler mit Methoden beeinflusst wurden, die laut Rumäniens Wahlgesetz verboten sind. Ferner solle ermittelt werden, ob es dabei zu Geldwäsche gekommen ist. Georgescu hatte vorher der Wahlbehörde erklärt, er habe für seinen äusserst intensiven Wahlkampf bei Tiktok «null» Finanzmittel aufgewendet.

Die Wiederholung des ganzen Wahlprozesses bedeutet auch, dass die Kandidaten, bevor sie antreten können, vom Verfassungsgericht noch einmal bestätigt werden müssen. Neue Wahltermine wurden noch nicht genannt.

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