Das Landgericht Braunschweig habe sich «hinsichtlich der Anklage gegen Christian B.* für unzuständig erklärt und den Haftbefehl gegen diesen aufgehoben», teilte der Anwalt des Verdächtigen, Friedrich Fülscher (38), mit. Das berichtet «Bild».
«Die Verteidigung hat bereits im Ermittlungsverfahren darauf hingewiesen, dass eine örtliche Zuständigkeit der Braunschweiger Justiz nicht bestehen dürfte», ergänzte Fülscher.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte gegen den mutmasslichen Entführer und Mörder von Maddie McCann (bei der Entführung drei Jahre alt) Anklage erhoben. In diesem Jahr sollte der Prozess beginnen. Die Anklage fusste auf Beweisen, die im Rahmen der Ermittlungen aufgetaucht waren.
Wer ist zuständig?
Strafverteidiger Fülscher hatte angezweifelt, dass Braunschweig überhaupt zuständig ist. Die Zuständigkeit hatte die Staatsanwaltschaft daraus abgeleitet, dass Christian B. seinen letzten gemeldeten Wohnsitz 2016 in der Stadt im Bundesland Niedersachsen hatte.
«Der Beschuldigte wohnte vor seiner Festnahme im Ausland zuletzt auf seinem Grundstück in Neuwegersleben», argumentiert Fülscher. Es sei durch den Bundesgerichtshof längst entschieden, dass es zur Begründung des Wohnsitzes nicht auf die Meldeadresse des Beschuldigten ankäme.
Fall Maddie seit Jahren ungeklärt
Der mutmassliche Täter besass in dem Ort im Bundesland Sachsen-Anhalt laut des Berichts eine verfallene Lagerhalle. Folglich wären die Staatsanwaltschaft und das Gericht in der Landeshauptstadt Magdeburg zuständig.
Alternativ könnten auch die Strafverfolgungsbehörden in Frankfurt am Main für den Fall federführend sein. Dort wurde B. im Anschluss an seine Festnahme in Italien in deutsche Hände übergeben.
Aus nicht nachvollziehbaren und fragwürdigen Gründen habe sich die Braunschweiger Staatsanwaltschaft an den Fall geklammert, bemängelt Fülscher. B. kommt trotz Aufhebung des Haftbefehls nicht frei. Denn: Er sitzt aktuell wegen einer Vergewaltigung im Knast. Eins ist mit Blick auf das Gerichtswirrwarr weiter klar: Der Fall Maddie ist noch immer nicht aufgeklärt. (nad)
* Name bekannt