Wegen drei Vergewaltigungen
Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Verdächtigen im Fall Maddie

Dem mutmasslichen Entführer der kleinen Maddie werden Sexualverbrechen vorgeworfen. Er soll drei Personen vergewaltigt haben, darunter eine 14-Jährige.
Publiziert: 11.10.2022 um 18:48 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2022 um 15:14 Uhr
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Die Entführung der dreijährigen Maddie sorgte weltweit für Schlagzeilen.
Foto: AFP

Der Deutsche Christian B.* (45), der für das Verschwinden der dreiährigen Maddie verantwortlich gemacht wird, soll auch mehrere Sexualstraftaten begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig (D) hat nun Anklage gegen ihn erhoben. Er muss sich für drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern verantworten.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Mann, der auch in Zusammenhang mit der mutmasslichen Entführung und Ermordung der Britin Maddie McCann im Jahr 2007 gebracht wird.

In der neuen Anklageerhebung ist von fünf konkreten Fällen die Rede, die der Deutsche in Portugal begangen haben soll. Beispielsweise soll er zwischen den Jahren 2000 und 2006 eine unbekannte 70- bis 80-jährige Frau in ihrer Ferienwohnung gefesselt und anschliessend vergewaltigt haben.

Opfer waren zwischen 14 und 70

Im gleichen Zeitraum soll Christian B. ein 14-jähriges Mädchen nackt an einen Holzpfahl gefesselt, es geschlagen und anschliessend gewaltsam zum Oralverkehr gezwungen haben.

2004 soll der Beschuldigte in ein Apartment eingebrochen sein. Er bedrohte dort eine 20-jährige schlafende Frau aus Irland mit einem Messer und vergewaltigte sie brutal. Die Tat filmte der Angeklagte mit einer mitgebrachten Kamera. Auch für die anderen Vergehen gebe es belastendes Videomaterial.

Die Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl erlassen, da bei dem Angeklagten Flucht- und Wiederholungsgefahr bestehe. B. wird allerdings nicht mehr in diesem Jahr vor Gericht erscheinen, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. Die zuständige Strafkammer werde in einem sogenannten Zwischenverfahren jetzt prüfen, ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werde, hiess es. (jwg)

*Name bekannt


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