Freispruch wird weitergezogen
«Kill Erdogan»-Plakat kommt vor das Obergericht

Die Berner Generalstaatsanwaltschaft zieht den Freispruch für die mutmasslichen Drahtzieher des «Kill Erdogan»-Plakats an das Obergericht weiter.
Publiziert: 28.08.2022 um 15:30 Uhr
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Aktualisiert: 29.08.2022 um 07:00 Uhr
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Dieses Plakat an einer Demo in Bern 2017 sorgte für diplomatische Verstimmungen zwischen der Schweiz und der Türkei.
Foto: keystone-sda.ch
Fabian Eberhard

Die Querelen um das «Kill Erdogan»-Plakat gehen in eine neue Runde. Nachdem das Regionalgericht Bern-Mittelland im März vier Beschuldigte auf ganzer Linie freigesprochen hat, legt die Generalstaatsanwaltschaft nun Berufung ein, wie ein Sprecher gegenüber SonntagsBlick bestätigt. Damit kommt der Fall vor das Obergericht.

Das Plakat beschäftigt Politik und Justiz seit 2017. Damals trugen linke Aktivisten das Transparent mit dem Schriftzug «Kill Erdogan with his own weapons!» («Tötet Erdogan mit seinen eigenen Waffen!») an einer Demo in Bern mit. Daneben der Kopf des türkischen Machthabers, an seiner Schläfe eine Pistole.

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Was folgte, war eine diplomatische Krise zwischen der Schweiz und der Türkei. Und strafrechtliche Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten vor, mit dem Plakat öffentlich zu Verbrechen oder Gewalt gegen Erdogan aufgerufen zu haben. Doch das Gericht sprach die Aktivisten frei.

Dass die Berner Generalstaatsanwaltschaft das Urteil nun an das Obergericht weiterzieht, nehmen die Beschuldigten gelassen. Eine der vier Personen sagt: «Es scheint, als habe die Staatsanwaltschaft Angst vor einem Gesichtsverlust gegenüber der Türkei. Wenn nötig, lassen wir uns aber auch bis vor Bundesgericht freisprechen.»

Tatsächlich hat die Türkei im Fall wiederholt Druck auf die Schweiz ausgeübt. Sogar Erdogan persönlich äusserte sich. Vor Anhängern in Istanbul kritisierte er die Schweiz: «Vor euren Augen drohen sie dem Präsidenten eines Staates offen mit dem Tod, und ihr unterstützt sie auch noch. Schande über euch!»

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