Hunderttausende Menschen demonstrieren aktuell in Deutschland gegen Rechte. Manche von ihnen fordern ein Verbot der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD). Die Rechtsaussen-Partei ist aber nicht die einzige Fraktion, die nach dem Wunsch einiger Deutscher aus dem Parlament verbannt gehört.
In den vergangenen Tagen machte eine Petition Schlagzeilen, die ein Verbot der Öko-Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert. Fast 200'000 Menschen haben die Petition, Stand Dienstagnachmittag, bereits online auf der Plattform change.org unterzeichnet. «Wir sind überzeugt, dass diese Partei den Interessen der Menschen in Deutschland und unserer Wirtschaft schwer schadet», schreibt der Unternehmer Ralph Kahlert, Initiator der Petition. «Rasanter Geld-, Arbeitsplatz- und Wohlstandsverlust bis hin zu unsicheren Renten und Gesundheits-, Steuer- und Sozialkassen werden die zeitnahe Folge sein», glaubt er.
Tatsächlich müssen sich Vertreter im deutschen Parlament jetzt mit der Grünen-Verbots-Petition befassen. Ab 50'000 Unterschriften muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages von Gesetzes wegen mit dem jeweiligen Anliegen auseinandersetzen. Im Ausschuss sitzen neben Vertretern anderer Parteien auch fünf Grünen-Politiker.
Darum können die Grünen nicht verboten werden
Die Erfolgsaussichten der Kampagne sind überschaubar. Vielmehr manifestiert sich in ihr der Frust über die Arbeit der amtierenden Ampel-Regierung.
Damit eine Partei in Deutschland verboten werden kann, müssen ihre Parteiziele gegen die Verfassung verstossen. Zudem muss sie eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellen. Laut Verfassungsschutz können beide Faktoren den Grünen nicht nachgewiesen werden, schreibt die «Volksstimme».
Die AfD ist dagegen schon etwas näher am Parteiverbot dran. Sie wird in den ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Bundesweit und im Bundesland Brandenburg ist sie als rechtsextremistischer Verdachtsfall aufgeführt. Die Partei geht gegen die Einstufung juristisch vor. (nad)