Ex-US-Präsident wegen versuchtem Wahlbetrug angeklagt
Richterin Tanya Chutkan zieht sich nicht aus Trump-Verfahren zurück

Ex-US-Präsident Donald Trump ist in Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Ein Versuch, die zuständige Richterin Tanya Chutkan aus dem Weg zu räumen, misslang jetzt. Sie wird sich nicht aus dem Verfahren zurückziehen.
Publiziert: 28.09.2023 um 08:13 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2023 um 08:31 Uhr
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Donald Trump wollte die Richterin Tanya Chutkan zum Rückzug bewegen.
Foto: keystone-sda.ch

Der frühere US-Präsident Donald Trump (77) ist mit seiner Forderung gescheitert, dass sich Richterin Tanya Chutkan (61) wegen Befangenheit aus einem Verfahren im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug zurückzieht. Trumps Anwälte hatten argumentiert, die Richterin sei nicht neutral, sondern gehe mit einer Vorfestlegung in das Verfahren. Dazu führten sie frühere Äusserungen Chutkans an.

Die Richterin an einem Gericht in der US-Hauptstadt Washington lehnte Trumps Antrag am Mittwoch (Ortszeit) ab, wie aus ihrer zwanzig Seiten langen Entscheidung hervorgeht. Darin heisst es unter anderem, dass ihre Aussagen falsch interpretiert worden seien. Laut dem Experten für Rechtsethik, Stephen Gillers (80), kann Chutkan selbst darüber entscheiden, ob sie sich für befangen erklärt, wie er der «Washington Post» sagte.

Chutkan ging schon gegen Kapitol-Randalierer vor

Trump ist in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Es geht um seinen Feldzug gegen seine Niederlage bei der Präsidentenwahl 2020, der am 6. Januar 2021 in der gewaltsamen Attacke seiner Anhänger auf das US-Kapitol gipfelte. Dem 77-Jährigen wird unter anderem eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten zur Last gelegt. Der republikanische Präsidentschaftsbewerber für die Wahl 2024 ist mitten im Wahlkampf für eine mögliche zweite Amtszeit mit insgesamt vier verschiedenen Anklagen konfrontiert.

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Chutkan hatte in den vergangenen Monaten bereits mehrere Verfahren gegen Randalierer geleitet, die am Sturm auf das Kapitol beteiligt waren. In einem der Verfahren hatte sie erklärt, die Randalierer hätten nicht im Sinne der Verfassung, sondern eines Mannes gehandelt – «in blinder Loyalität zu einer Person, die übrigens bis heute auf freiem Fuss ist». Unter anderem diesen Verweis auf Trump führten Trumps Anwälte in dem Befangenheitsantrag an. Die Bedeutung dieser Aussage sei klar: Trump sei nach Chutkans Auffassung frei, sollte es aber nicht sein, schrieben sie in dem Antrag Mitte September. (SDA)

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