Ein New Yorker Richter hat den früheren US-Präsidenten Donald Trump (77) des Finanzbetrugs für schuldig erklärt. Arthur Engoron verkündete am Dienstag, Trump habe seine Vermögenswerte in der Vergangenheit absichtlich zu hoch angegeben, um an bessere Konditionen etwa für Kredite zu gelangen.
Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung vor dem eigentlichen Beginn eines Zivilprozesses gegen Trump kommende Woche. Die Beweise gegen Trump sind offenbar derart erdrückend, dass der Richter die eigentliche Entscheidung schon vorweggenommen hat. Im Prozess wird es deshalb unter anderem noch um die Höhe seiner Strafe gehen. Eine Gefängnisstrafe droht dem Ex-Präsidenten in diesem Zivilverfahren nicht. Das endgültige Urteil wird im Dezember gefällt.
Klage richtete sich auch gegen Trumps Kinder
Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates New York, Letitia James, hatte Trump und seine drei ältesten Kinder im September 2022 wegen Vorwürfen des Finanzbetrugs verklagt. Die Familienholding Trump Organization soll über Jahre ihre Vermögenswerte zu hoch angegeben haben, um «Kredite und Versicherungen zu vorteilhafteren Konditionen zu sichern und beizubehalten», wie es in einem Gerichtsdokument der Generalstaatsanwaltschaft hiess.
Das Vorgehen habe den Beschuldigten «Hunderte Millionen Dollar an unrechtmässig erworbenen Ersparnissen und Profiten» beschert, hiess es in dem Dokument. Generalstaatsanwältin James strebt Strafen von 250 Millionen Dollar (rund 230 Millionen Franken) an.
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Die Klage richtete sich ursprünglich auch gegen Trumps drei älteste Kinder Ivanka (41), Donald Junior (45) und Eric Trump(39). Ivanka Trump wurde aber inzwischen aus der Klage herausgelöst.
«Basieren auf Fantasiewelt»
Richter Arthur Engoron hielt in seinem Urteil fest, Trumps rechtliche Argumente, mit denen er seine Aussagen verteidigte, «basieren auf einer Fantasiewelt und nicht auf der realen Welt».
An einer Stelle wies der Richter auch darauf hin, dass Trump bei der Angabe zur Grösse seiner New Yorker Wohnung übertrieben habe, um deren Wert in die Höhe zu treiben – die Wohnung hatte nur ein Drittel der angegebenen Grösse. «Eine Diskrepanz dieser Grössenordnung durch einen Immobilienentwickler, der seinen eigenen jahrzehntelangen Lebensraum überschätzt, kann nur als Betrug angesehen werden», schrieb der Richter. (neo/AFP)