Der ehemalige US-Präsident Donald Trump (76) wehrt sich gegen die FBI-Razzia in seinem Anwesen Mar-a-Lago. Er beantragt die Ernennung eines Sonderbeauftragten zur Überprüfung der Anfang des Monats vom FBI beschlagnahmten Materialien. Dazu reichte Trump am Montag eine Klage ein. Das berichtet das «Wall Street Journal». Trump fordert zudem eine genauere Bestandsaufnahme der Gegenstände, die aus seinem Haus in Mar-a-Lago entwendet wurden.
In Anbetracht der Menge an Dokumenten, die die US-Regierung bei Trump sichergestellt habe, erstaunt seine Klage. Denn: Wie «The New York Times» berichtet, soll Trump in seinem Luxus-Anwesen nämlich insgesamt 300 geheime Dokumente gehortet haben.
Hat der Ex-Präsident noch mehr Dokumente mitgehen lassen?
Auf die Hälfte davon sei das Nationalarchiv bereits im Januar aufmerksam geworden. Die grosse Menge an Dokumenten löste damals beim Justizministerium grosse Bedenken aus und sorgte für weiterführende Ermittlungen. Diese ermöglichten es der Regierung einerseits im Juni und andererseits Anfang August bei der Razzia in Florida weitere geheime Dokumente, die sich illegalerweise im Besitz des Republikaners befanden, festzustellen.
Um was für Dokumente es sich beim «sensiblen Material» genau handelt, sei nach wie vor unklar. Feststeht, dass sich darunter Dokumente des Auslandsgeheimdiensts CIA, der Nationalen Sicherheitsbehörde sowie des FBIs befunden haben sollen. Doch damit nicht genug: Da die Ermittlungen nach wie vor andauern, liegt es nahe, dass sich die Behörden nicht sicher sind, ob sie alle Dokumente, die Trump aus dem Weissen Haus mitgehen liess, gefunden haben.
Dokumente sollen veröffentlicht werden
Die happigen Vorwürfe halten Trump jedoch nicht davon ab, sich nach wie vor vehement gegen die Razzia zu wehren und Forderungen zu stellen. Der ehemalige US-Präsident verlangt nämlich die Rückgabe aller beschlagnahmten Gegenstände, die nicht in den Geltungsbereich des Durchsuchungsbefehls fielen. «Bis heute ist es der Regierung nicht gelungen, ihre historische Entscheidung zu legitimieren, das Haus eines Präsidenten zu durchsuchen, der voll kooperativ war», so Trumps Anwälte in der Zivilklage.
Bei einem Sonderbeauftragten handelt es sich in der Regel um eine dritte Partei, zum Beispiel einen pensionierten Richter, der Beweise daraufhin überprüft, ob sie durch das Anwaltsgeheimnis oder ähnliche Rechtsgrundsätze geschützt sind.
Am Montag erklärte ein Bundesrichter in Florida erneut, dass er geneigt sei, zumindest einen Teil der Dokumente zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um die eidesstattliche Erklärung, in der die Beweise aufgeführt sind, die das FBI dazu veranlassten, Trumps Haus in Mar-a-Lago zu durchsuchen. Er sagte, dies würde «das öffentliche Verständnis für historisch bedeutsame Ereignisse fördern». (euc/dzc)